Nachbarschaftsvertrag wegen Grenzbepflanzung

Hallo,

Nachbar A hat ein Grundstück, dass mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Nachbar B hat ein Baugrundstück erworben, dass an dem von Nachbar A grenzt.
Nun möchte Nachbar A ein Thuja Gehölz als Sichtschutz pflanzen. Nachbar B ist einverstanden, wenn die Thuja (5m hoch) nicht den erforderlichen Abstand von mindestens 1m ab Hecke Außenkante aufweist, sondern näher an sein Grundstück gepflanzt wird. Nachbar B möchte sicherstellen, dass die Hecke regelmäßig geschnitten wird und nach Möglichkeit nicht braun wird.
Beide Nachbarn möchten dies nun schriftlich festhalten. Muss dies bei einem Notar geschehen oder genügt ein Schriftstück indem diese Erlaubnis und einige Bedingungen stehen?
Wenn ein Schriftstück genügt, welche Angaben müssen enthalten sein?

Danke für die Antworten!

tut mir leid, wüsste nich wie ich die helfen könnte…

Hallo,

Leider kann ich dazu keine rechtsverbindliche Aussage machen. Allerdings schätze ich, dass ein schriftlicher Vertrag zwischen Nachbarn Gültigkeit hat, wenn aus ihm zu ersehen ist, dass beide Vertragspartner um die rechtliche Situation wissen und bewußt eine andere Regelung wünschen.

Nachbar A hat ein Grundstück, dass mit einem Einfamilienhaus
bebaut ist. Nachbar B hat ein Baugrundstück erworben, dass an
dem von Nachbar A grenzt.
Nun möchte Nachbar A ein Thuja Gehölz als Sichtschutz
pflanzen. Nachbar B ist einverstanden, wenn die Thuja (5m
hoch) nicht den erforderlichen Abstand von mindestens 1m ab
Hecke Außenkante aufweist, sondern näher an sein Grundstück
gepflanzt wird. Nachbar B möchte sicherstellen, dass die Hecke
regelmäßig geschnitten wird und nach Möglichkeit nicht braun
wird.
Beide Nachbarn möchten dies nun schriftlich festhalten. Muss
dies bei einem Notar geschehen oder genügt ein Schriftstück
indem diese Erlaubnis und einige Bedingungen stehen?
Wenn ein Schriftstück genügt, welche Angaben müssen enthalten
sein?

Danke für die Antworten!

Hallo,

hierzu kann ich leider keine fundierte Aussage treffen, und bevor ich was falsches in die Welt setze, lasse ich es lieber, sorry.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
tut mir leid, es muß sich um einen Irrtum handeln.
Mein Gebiet ist die Elektronik. Zu Rechtsfragen kann ich leider keine Erklärungen geben.
Aus eigener Erfahrung weiß ich nur, dass eine notarielle Erklärung in solchen Fällen nicht zwingend erforderlich ist.

mit freundlichen Grüßen