Hallo Adrian,
nun, mit Niesbrauch und Co bin ich nicht sonderlich
bewandert, allerdings tut das hier m.e. auch nicht viel
zur Sache.
Wenn es um ein Frühbeet geht, dann geht es vermutlich
darum, dass es aus der Sicht des Nachbarn zu nahe an der
Grenze steht. Da geht es ins Baurecht. Hierzu müsste man
den Bebauungsplan, evtl. kommunale Satzungen und die
Landesbauordnung die bei Euch gelten kennen.
Grundsätzlich ist jedoch mein Stand, dass ein Frühbeet
in die Kategorie „unbefeuerte Nebengebäude“ gehört und
die sind fast überall genehmigungsfrei bis zu einer
bestimmt Größe (die Grenze liegt irgendwo bei 25 oder 75
m³ umbauter Raum, so groß dürfte das Ding ja wohl nicht
sein…).
Die Rechtsgrundlage des Nachbarn könnte somit evtl. im
Baurecht liegen, hier am Besten mal bei der
Gemeinde/Stadt im Bauamt nett erkundigen.
Zivilrechtlich wäre das dann eine Störung nach §1004 BGB
(siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html ). Sollte
sich der Nachbar durch den Geruch oder ähnliches
belästigt fühlen, wäre für Dich evtl. auch §906
lesenswert, da sind „unvermeidbare“ Belästigungen
erlaubt, lies auch mal die Musterurteile (siehe Link
oben…) quer, da bekommt man schon ein Gefühl.
Rechtlich ist der „Störer“, derjenige, der die Störung
verursacht, also Dein Vater als berechtigter Nutzer des
Gartens. Du könntest höchstens als „Mitstörer“ mit
beklagt werden da Du es als Eigentümer duldest, aber ich
schätze jeder Richter lächelt da nur.
Ich möchte es nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass
genau diese Art von Streitigkeiten ein klassischer Fall
für eine Schlichtung bzw. Mediation ist, denn ich
schätze mal zu 50% liegt es überhaupt nicht an dem
Frühbeet sondern das Frühbeet hat nur den Aufhänger zum
Streiten geliefert. Falls es ein bereits richtig kocht
würde ich einen professionellen Mediator einschalten.
Viele Grüße (und viel Erfolg!)
Lumpi