Nachbarschtsrecht / kleiner Grundstückshang

Hallo,

durch den Hausbau auf dem Nachbargrundstück ist ein „Hang“ von etwa 45 cm Höhe und 45 Grad Neigung entstanden. Damit die Erde auf meinem Grundstück nicht abregnet hätte ich erwartet, dass das durch eine „Abstützung / Abgrenzung“ ( z.B. Randsteine) seitens des Nachbars geregelt wird. Bei der geringen Höhe vermute ich jedoch, dass ich den neuen Zustand dulden oder selbst (auf meinem Grundstück)z.B.Randsteine setzen muss, denn BGB § 909 dürfte hier wohl nicht greifen?
Besten Dank.
EH

Vielleicht ist DAS HIER etwas für Dich.

Vielleicht ist DAS HIER etwas für Dich.

Nein, in § 909 geht es um eine Abgrabung, hier geht es um eine Aufschüttung. Der Nachbar hat die Sicherung seines selbst produzierten Geländesprungs durchzuführen, die ihm (so vorhanden) das Nachbarrechtsgesetz seines Landes auferlegt.

Gruß
smalbop