Hallo,
offensichtlich gibt es zum Thema Ruhestörung durch bellende Hunde und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Nutzung seines Gartens bereits einige Rechtsurteile, auf die man sich berufen kann.
Was ist allerdings, wenn sich in der Nachbarschaft eines häufig anschlagenden Hundes ein altes Bauernhaus befindet, dessen Fensterscheiben alt und so dünn sind, dass man das Bellen drinnen praktisch genauso laut hört, wie draußen auf der Straße?
In diesem Fall können sich die Bewohner dieses Hauses Tag wie Nacht, Sommer wie Winter nicht gegen das permanente und noch dazu sehr laute Bellen schützen, und in diesem Fall müssten doch härtere Richtlinien gelten - oder? Immerhin ist es zuviel verlangt, die Fenster im ganzen Haus für mehrere tausend Euro auswechseln zu lassen.
Vielen Dank!
Mira