Nachbau von Filmrequisiten und Verkauf legal ?

Guten Tag,

Ich sehe immer wieder bei Online-Auktions Anbietern oder speziellen Requisiteshops im Internet, daß Künstler Requisiten aus bekannten Filmen nachbauen und dann dort verkaufen.

Es handelt sich offensichtlich um geringe Stückzahlen (

Eine Reqisiten ist selten geschützt, wenn dann durch das Markenrecht. Die Stückzahl spielt dabei keine Rolle. Ggf könnte hier §3 UrhG zur Anwendung kommen, das erlaubt eine „Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt“ würde aber bedeuten, dass dann seine eigenen Werke geschützt sind.
Ich sehe nur ein Problem, wenn der Nachbau evtl ein Marken- oder Patentrecht verletzt.

Die „Anzahl“ hat NICHTS damit zu tun ob etwas legal oder illegal ist!

Wenn man das Werk eines anderen kopiert, besteht IMMER ein Urhebrrecht! Natürlich kann es sein das der Urheber den freien Verkauf und Handel uneingeschränkt zustimmt. Das dürfte aber in der Regel sehr selten der Fall sein.

In der Regel müssen solche Produkte lizenziert werden… und entsprechend bezahlt werden. Wer das nicht tut, macht sich in der Regel Strafbar.

Robert

Ist das denn 100% legal ? In welchen §en kann man das
nachlesen ? -Also, wie ist die Rechtslage ?

Hallo T800, keine Ahnung, leider
Wr

Hallo,

die sogenannten Nachbauten von Künstlern, oder auch Re-makes genannt (im Gesangsbereich) u.s.w. sind legal, denn sie werden durch den Nachbau oder Neuaufnahme oder neu gemalt etc. erneut wieder zu einem urheberrechtlich geschützten Original. Es muss nur erkenntlich sein, dass es sich um ein Nachbau etc. handelt und nicht um den Versuch, das Original zu fälschen. Geregelt im Urhheberechtsgesetz.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

Liebe Grüße
Siegfried

Hallo,

Danke für die Antwort.

Mich würde interessieren wo (welcher §) das im Urheberrechtsgesetz steht.

Liebe Grüße
MisterT800

Hi,
dieses ergeht aus der Summe des Urhebergesetzes. Es gehört auch eine gewisse Juristische Kenntnis dazu, es zu interpretieren. Ich empfehle dir deshalb, gehe einfach zu einem Anwalt, der wird dir meine Aussage bestätigen.

LG
Siegfried

Filmrequisiten unterliegen nur in bestimmten Fällen einem urheberrechtlichen Schutz. dabei kommt es nicht auf die Wiedererkennbarkeit an, sondern vielmehr auf die schöüferische Einmaligkeit des einzelnen Werkes. Grundsätzlich würde ich der Aussage des Anbieters zustimmen. Es kommt abr, wie so oft im Recht auf den konkreten Einzelfall an.

Hoffe , weitergeholfen zu haben.#
beste Grüße
Michael