Nachbelastung für ein Ersatzfahrzeug

Hallo!

Vom 14. bis zum 16. März war das Auto in der Werkstatt. Für diesen Zeitraum (weniger als 48 Stunden) wurde ein Ersatzfahrzeug zu 48,00 €/Tag in Anspruch genommen.

In der Rechnung vom 16. März erhebt das beauftragte Autohaus wie vereinbart Kosten für die Nutzung eines Ersatzfahrzeuges an zwei Tagen. Diese Rechnung in Höhe von insgesamt fast 900,00 € ist natürlich auch umgehend beglichen worden.

Nun, am 9. April (3,5 Wochen später), wird eine Nachbelastung für das Ersatzfahrzeug zu einem Tagessatz in Rechnung gestellt.

Ist das Rechtens? Welche Möglichkeiten hat man den Kosten von 48,00 € zu entgehen?

Es ist sicherlich lächerlich. Warum fällt es erst so spät auf? Aber abgesehen davon, dass es eine absolute Unverschämtheit seien mag, bei umfassenden Arbeiten ein Ersatzfahrzeug für fast 50,00 €/Tag zu berechnen und dann auch noch wegen einem Tag einen zufriedenen Kunden zu riskieren, scheint diese Art der Fahrzeugabrechnung ungewohnt. Von Sixt und anderen Mietgesellschaften (in diesem Fall arbeitet die Smart- bzw. Mercedes-Benz-Werkstatt mit Avis zusammen) kennt man eher eine Abrechnung, die sich an die jeweiligen Uhrzeiten orientiert.

Danke für Ihre/eure Hilfe! Ich bin gespannt!

Viele Grüße, Chrixy

Hallo,

Vom 14. bis zum 16. März war das Auto in der Werkstatt. Für
diesen Zeitraum (weniger als 48 Stunden) wurde ein
Ersatzfahrzeug zu 48,00 €/Tag in Anspruch genommen.

In der Rechnung vom 16. März erhebt das beauftragte Autohaus
wie vereinbart Kosten für die Nutzung eines Ersatzfahrzeuges
an zwei Tagen. Diese Rechnung in Höhe von insgesamt fast
900,00 € ist natürlich auch umgehend beglichen worden.

in der Rechnung geht es also um genau diese zwei Tage? Oder einen anderen Zeitraum?

Nun, am 9. April (3,5 Wochen später), wird eine Nachbelastung
für das Ersatzfahrzeug zu einem Tagessatz in Rechnung
gestellt.

Ist das denn nun berechtigt oder nicht (s.o.)?

Ist das Rechtens? Welche Möglichkeiten hat man den Kosten von
48,00 € zu entgehen?

Keine Ahnung. Siehe oben. Wenn die Forderung berechtigt sind, muss man sie zahlen. „Entgehen“ ist dann nicht.

Es ist sicherlich lächerlich. Warum fällt es erst so spät auf?

Sofern die Forderung berechtigt ist: Was ist daran lächerlich? 3,5 Wochen sind doch keine Ewigkeit.

Aber abgesehen davon, dass es eine absolute Unverschämtheit
seien mag, bei umfassenden Arbeiten ein Ersatzfahrzeug für
fast 50,00 €/Tag zu berechnen und dann auch noch wegen einem
Tag einen zufriedenen Kunden zu riskieren, scheint diese Art

Ne. Ist schon klar. Wenn man sein Auto für 800 Euro reparieren lässt, hat die Werkstatt selbstverständlich kostenlos einen Leihwagen für 100 Euro zu stellen. Bei einer Gesamtrechnung von 900 Euro sind das ja „nur“ ca. 10%. Solche Rabatte kann der Kunde ja wohl erwarten…

Geht´s noch?

der Fahrzeugabrechnung ungewohnt. Von Sixt und anderen
Mietgesellschaften (in diesem Fall arbeitet die Smart- bzw.
Mercedes-Benz-Werkstatt mit Avis zusammen) kennt man eher eine
Abrechnung, die sich an die jeweiligen Uhrzeiten orientiert.

Also nicht „2 Tage“ sondern „48 Stunden“? Entscheidend dürfte hier doch sein, was vereinbart wurde. Wenn man ein Auto für zwei Tage mietet, kann man nicht im Nachhinein anfangen stundenweise bezahlen zu wollen.

Danke für Ihre/eure Hilfe! Ich bin gespannt!

Wie gesagt. Der Leihwagen muss selbstverständlich bezahlt werden. Auch wenn der Kunde meint, dass die Werkstatt das gefälligst im Rahmen der Kundenbindung und auf Grund des enorm hohen Rechnungsbetrags kostenlos zu erbringen hat. Entweder der Leihwagen wurde bereits bezahlt, dann weißt man die Werkstatt einfach darauf hin, oder eben nicht, dann begleicht man die Rechnung.

Gruß

S.J.

Guten Abend!

Erst einmal danke für die Antwort. Anscheinend war ich nicht überall ganz deutlich. Ich bekämpfe jetzt mal einige Unklarheiten.

In der ursprünglichen Rechnung geht es um die vereinbarten zwei Tage. Das Auto ist für den Zeitraum genutzt worden und selbstverständlich auch bezahlt worden. So gehört sich das und so wurde es auch gemacht.

Dementsprechend ist das natürlich auch soweit okay.

Was hier nicht okay ist, ist dass nach dem die Rechnung nach Fahrzeugrückgabe geschrieben wurde, nachträglich eine weitere Rechnung ergänzend deutlich später gestellt wurde, die nicht zu aktzeptieren ist.

Die Rede ist nicht von kostenlos! Service hat seinen Preis und soll auch honoriert werden. Alles keine Frage, das erwartet niemand. Dennoch muss es im Verhältnis passen.

Stundenweise Bezahlung ist hier auch nicht Thema. Ein Zeitraum von 2 Tagen entspricht 48 Stunden. Das ist hier übliche Praxis. Dementsprechend ist der Tag als Wert einfach nur nicht von 00:00 bis 23:59 definiert sondern als 24 Stunden. Zumindest im Normalfall.

Der Leihwagen ist für den gemieteten Zeitraum bezahlt. Kurz umschrieben geht es um die nachträgliche Berechnung eines zusätzlichen Miettages wo was gegen gemacht werden sollte. Da es sich hierbei nur halt um einen Nachtrag handelt, wären die rechtlichen Rahmenbedingungen interessant.

Gruß, Chrixy

Hallo Chrixy,

leider kann ich der Aussage(2Tage=48h)nur bedingt zustimmen,da der Teufel meist im Detail liegt.

Ist m.E. der Vertrag auf Stundenbasis geschlossen,hat man tatsächlich
die Möglichkeit das Auto an 3 Tagen zu nutzen.
So etwas macht für Autovermietungen in der Regel aber selten einen Sinn
da,wenn das Auto z.B. am Freitag um 12.00Uhr für 48h vermietet wird,steht es der Vermietung erst am Sonntag ab 12.00Uhr zur Verfügung.
Dann muss das Auto gereinigt und aufbereitet werden,was auch seine Zeit dauert und steht somit in der Regel erst am Montag der Kundschaft zur Verfügung.

Es wäre in diesem Fall hilfreicher,die AGB´s des Mietvertrages zu kennen.Dies dürfte dann alle Fragen beantworten.

mfg Bollfried

Hallo,

Vom 14. bis zum 16. März war das Auto in der Werkstatt. Für
diesen Zeitraum (weniger als 48 Stunden) wurde ein
Ersatzfahrzeug zu 48,00 €/Tag in Anspruch genommen.

  1. März 1 Tag
  2. März 1 Tag
  3. März 1 Tag

wenn ich jetzt richtig addiere sind das drei Tage.

Wenn ein Auto pro Kalendertag gemietet wurde, muss man es auch pro Kalendertag bezahlen!

Vieleicht ein dummes Beispiel:

Wenn ich eine Wohnung Miete, zahle ich auch pro Monat, und nicht pro Stunde, in der ich mich in der Wohnung aufhalte.

Ich weiß, ein dummes Beispiel.

Michael

Hallo,

Der Leihwagen ist für den gemieteten Zeitraum bezahlt. Kurz
umschrieben geht es um die nachträgliche Berechnung eines
zusätzlichen Miettages wo was gegen gemacht werden sollte.

gut. Dann hätte man die ganze Story auch etwas kürzer halten können (Es wurde eine Rechnung für etwas geschrieben, was schon bezahlt wurde).

Man weißt in diesem Fall auf den Fehler hin und zahlt nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

leider kann ich der Aussage(2Tage=48h)nur bedingt zustimmen,

das ist schade.

da der Teufel meist im Detail liegt.

das sitmmt allerdings

So etwas macht für Autovermietungen in der Regel aber selten
einen Sinn

So machen das aber ALLE Autovermietungen, die ich bisher in Anspruch genommen habe, und das waren einige.

da,wenn das Auto z.B. am Freitag um 12.00Uhr für 48h vermietet
wird,steht es der Vermietung erst am Sonntag ab 12.00Uhr zur
Verfügung.

Genau so ist es

Dann muss das Auto gereinigt und aufbereitet werden,was auch
seine Zeit dauert und steht somit in der Regel erst am Montag
der Kundschaft zur Verfügung.

Und wenn der Putzer krank ist oder keine Lust hat, dann muss der Kunden noch ein paar Tage länger zahlen? Unnachvollziehbar, sorry.

Es wäre in diesem Fall hilfreicher,die AGB´s des Mietvertrages
zu kennen.Dies dürfte dann alle Fragen beantworten.

Da hast Du natürlich Recht. Aber wie gesagt: Wenn ich ein Auto gemietet habe am Donnerstag um 12 Uhr, dann muss es am Freitag vor 12 Uhr auf dem Hof stehen. Dafür bezahle ich einen Tag und nicht länger.

lg
Richard

Guten Morgen zusammen!

Genau so ist es. Mir ist das auch unter allen Autovermietung bisher nicht anders widerfahren.

Die AGBs der Autovermietung über die das Autohaus das Auto herausgegeben hat, waren in der Form eigentlich bekannt und wurden nun auch noch einmal geprüft. Ist immerhin auch eine der großen.

Das Autohaus erhält jetzt den ganzen Kram schriftlich. Dann können die sich endlich mal darauf äußern und die entsprechenden Belege nachliefern, statt ein promptes spontanes Statement von sich zu geben: „Wenn die Kollegen das nachträglich in Rechnung stellen, wird das wohl stimmen.“

Gruß, Chrixy

Hi,

wobei mir immernoch nicht klar ist, wie Du auf 48 Stunden kommst. Laut UP hattest Du das Auto doch an 3 Tagen?

Gruß
Tina

Hallo Tina,

wobei mir immernoch nicht klar ist, wie Du auf 48 Stunden kommst. Laut UP hattest Du das Auto doch an 3 Tagen?

Ich glaube dass die ganze Verwirrung nur durch unterschiedliche Sichtweise der Sachlage entsteht.

Vom 14. bis zum 16. März war das Auto in der Werkstatt. Für diesen Zeitraum (weniger als 48 Stunden) wurde ein Ersatzfahrzeug zu 48,00 €/Tag in Anspruch genommen.

Da Chrixy keine nähere Angaben zur Uhrzeit gemacht hat, hier ein Beispiel:

Der Ersatzwagen wurde am 14.03 um 12:00 Uhr gemietet.
Am 16.03 um 10:00 Uhr wurde der Wagen zurückgegeben.

Nun ist die eine Seite (Kunde) der Auffassung:

Vom 14.03 / 12:00 Uhr bis 15.03 / 12:00 Uhr sind 24 Stunden
Vom 15.03 / 12:00 Uhr bis 16.03 / 10:00 Uhr sind 22 Stunden

Der Wagen wurde weniger als 48 Stunden benutzt, also dürfen nur 2 Tage berechnet werden.

Die andere Seite (Werkstatt) ist der folgenden Auffassung:

Der Wagen wurde am 14.03 benutzt = 1 Tag
Der Wagen wurde am 15.03 benutzt = 2 Tage
Der Wagen wurde am 16.03 benutzt = 3 Tage

Mit dieser Auffassung wäre der Wagen 3 Tage benutzt worden, also müssten 3 Tage bezahlt werden. Es wurden aber irrtümlich nur 2 Tage berechnet, deswegen erfolgte nachträglich noch eine Berechnung für den dritten Tag.

Welche dieser unterschiedlichen Auffassungen nun richtig ist, kann (wenn überhaupt) nur über die AGB des Mietvertrags geklärt werden.

Gruß
Horst