Guten Abend,
A zieht vor zwei Jahren von zuhause in die erste eigene Wohnung.
Damals hat A ihre Vermieterin angesprochen, was denn mit Strom, Wasser und Gas ist und diese meinte dann, das sie sich darum kümmern würde. Deshalb war A damals davon ausgegangen, das eine Warmmiete gezahlt würde und hat sich keine weiteren Gedanken darum gemacht.
Nun ist A nach zwei Jahren umgezogen und erhält von den Stadtwerken eine Nachberechnung für die letzten Jahre, da eine Anmeldung ja nie vorgelegen hätte. Deshalb haben sie A auch in die Grundversorgung eingestuft und möchten jetzt 650 Euro Strom und 1300 Euro Gas von A haben.
Was A jedoch wundert ist, das im November 2011 ein Mitarbeiter der Stadtwerke die Zählerstände abgelesen hat. Dabei hätte denen doch auffallen müssen, das ein Verbrauch auf den Zählern stattgefunden hat und sie hätte entweder Strom und Gas abstellen müssen oder aber mal nachfragen müssen, wer denn die Rechnung bezahlt.
Momentan ist A nicht in der Lage beide Rechnungen sofort zu bezahlen, deshalb fragt sich A, ob es rechtlich in Ordnung ist, das die Stadtwerke sie in die Grundversorgung steckt, ob eine rückwirkende Abrechnung erlaubt ist und ob evlt eine Teilschuld der Stadtwerke vorliegt?
Mit freundlichen Grüßen