Nachberechnung für Stromabrechnung

Hallo Leute,
ich hab von einen Stromanbieter eine Rechnung bekommen, bei dem ich gekündigt hatte zum 30.09.12.
Er hat mir eine Korrektur der Vorjahresrechnung geschickt, obwohl diese wie bereits erwähnt von 2011 war und bereits alles beglichen war.
Ist die Korrektur der Vorjahresrechnung zulässig??

Eine Stromabrechnnung unterliegt der normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Es ist aber noch zu prüfen, warum die Stromrechnung geändert wurde.