Was muss der Arbeitgeber veranlassen, wenn sich der Arbeitnehmer weigert eine Lohnsteuerkarte vorzulegen? Nehmen wir an von Januar bis März ist bereits mit LSt-Kl. I oder III abgerechnet worden.
- selber nachberechnen und beim nächsten Monatslohn abziehen
- Finanzamt verständigen?!?
Dem Arbeitnehmer darf ja dann am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung (ETIN Verfahren) ausgestellt werden, richtig?