Nachberechnung Lohnsteuer

Was muss der Arbeitgeber veranlassen, wenn sich der Arbeitnehmer weigert eine Lohnsteuerkarte vorzulegen? Nehmen wir an von Januar bis März ist bereits mit LSt-Kl. I oder III abgerechnet worden.

  1. selber nachberechnen und beim nächsten Monatslohn abziehen
  2. Finanzamt verständigen?!?

Dem Arbeitnehmer darf ja dann am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung (ETIN Verfahren) ausgestellt werden, richtig?

Was muss der Arbeitgeber veranlassen, wenn sich der
Arbeitnehmer weigert eine Lohnsteuerkarte vorzulegen?

Es ist mit Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html