Liebe ExpertInnen
ich habe eine Frage, eigentlich 2 Fragen, für deren Beantwortung ich Eure/Ihre Hilfe benötige.
Ich bin Privatpatient und habe 2005 ein CPAP-Gerät verordnet bekommen. Der Lieferant hat mir ein Angebot gemacht und anschliessend eine Rechnung erstellt. Ich habe die Vergütungs(Fall-)pauschale 3.548,00 € gezahlt …
Rechnungstext:
Leistungserbr.kennz: 08 - Vergütungs(Fall-)pauschale
Leistungserbr.datum: 19.10.2005
…
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
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Frage:
jetzt hat mir der Verkäufer eine Mahnung geschickt. Eine Rechnung aus dem Jahr 2007 über die Nachberechnung wg. Umsatzsteuererhöhung habe ich nicht erhalten. Die Rechnung er hat sie vorsorglich der Mahnung beigefügt. Er fordert die Ust-Erhöhung in Höhe von 3% der gesamten Rechnungssumme.
Muß ich diese Erhöhung bezahlen?
Beihilfe NRW … nein, ist verjährt -
Frage
wer ist Eigentümer des Gerätes?
Der Rechnungsnachsatz lautet (s.o.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung … und schicke liebe Grüße Ute Peifer