Nachberechnung Umsatzsteuer .. wer ist Eigentümer

Liebe ExpertInnen
ich habe eine Frage, eigentlich 2 Fragen, für deren Beantwortung ich Eure/Ihre Hilfe benötige.

Ich bin Privatpatient und habe 2005 ein CPAP-Gerät verordnet bekommen. Der Lieferant hat mir ein Angebot gemacht und anschliessend eine Rechnung erstellt. Ich habe die Vergütungs(Fall-)pauschale 3.548,00 € gezahlt …

Rechnungstext:
Leistungserbr.kennz: 08 - Vergütungs(Fall-)pauschale
Leistungserbr.datum: 19.10.2005

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum

  1. Frage:
    jetzt hat mir der Verkäufer eine Mahnung geschickt. Eine Rechnung aus dem Jahr 2007 über die Nachberechnung wg. Umsatzsteuererhöhung habe ich nicht erhalten. Die Rechnung er hat sie vorsorglich der Mahnung beigefügt. Er fordert die Ust-Erhöhung in Höhe von 3% der gesamten Rechnungssumme.
    Muß ich diese Erhöhung bezahlen?
    Beihilfe NRW … nein, ist verjährt

  2. Frage
    wer ist Eigentümer des Gerätes?
    Der Rechnungsnachsatz lautet (s.o.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung … und schicke liebe Grüße Ute Peifer

Liebe Ute,

wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, haben Sie ein Gerät bereits in 2005 geliefert bekommen und auch die Rechnung 2005 bezahlt?

Somit fällt Umsatzsteuer auch nur in Höhe von 16 % an.

Sollten Sie den Betrag allerdings erst in 2007 bezahlt haben, so ist das genauso egal. Es bleibt bei den 16 % USt.

Dass der Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde („Der Gegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.“) spielt bei der Umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung keine Rolle.

Gem. Abschnitt 24 Abs. 2 S. 8 der USt-Richtlinien wurde die Verfügungsmacht an dem Gegenstand Ihnen verschafft. D. h. der Kaufvertrag kam wirksam zustande bei Übergabe des Gegenstandes. Dies war wohl 2005, somit ist für die Beurteilung, welcher USt-Satz (16 % oder 19 %) gilt, das Jahr der Verschaffung der Verfügungsmacht maßgebend und dies war 2005.

Also wird von Ihnen zu unrecht 19 % USt verlangt.

Falls der Fall doch anders ist und sie den Gegenstand erst 2007 erhalten haben, dann wäre der Steuersatz von 19 % richtig, aber dann kann ich Ihnen leider nicht sagen, ob die Nachberechnung bereits verjährt ist. Da Fragen Sie lieber einen Fachmann im Privatrecht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Falls ich den Fall falsch interpretiert habe, dann geben Sie mir Bescheid.

Viele Grüße, Moni

hallo ute,

zu 1.) die leistungserbringung erfolgte ja 2005. und da wurde ja die rechnung auch bezahlt (gehe ich mal davon aus). der umsatzsteuererhöhung auf 19% erfolgte aber erst zum 1.1.2007. würde mir ein schreiben der beihilfe besorgen und es dem rechnungssteller weiterleiten.

zu 2.) hm, wenn die nachforderung berechtigt ist, dann noch deinem lieferanten. das kann ich aber nicht beurteilen, da ich kein anwalt bin.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Ute!

Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Ich weiß auch nicht wirklich, wie ich zu dem Thema in die Rubrik der Experten komme. Trotzdem viel Glück beim weiterforschen.

Viele Grüße!

Heidi