Mit welchem § Im steuerrecht könnte man eine Nachberechnung
von Behinderungsprozenten erreichen,wenn das Finanzamt eine Nachberechnung ablehnt.
Hallo,
mit welcher Begründung leht denn das Finanzamt in diesem fiktiven Fall ab?
Gruß
Lawrence
Nun das versuche ich raus zu finden.
Fakt ist das ab 2008 50% vorgelegen haben.Nun aber vom Versorgungsamt
rückwirkend bis 2008 80% vorliegen,die das Finanzamt aber nicht bis 2008
zurückrechnen will.Da das Ausstellungsdatum des Bescheides zugrunde gelegt wird.
Was mir für meinen teil merkwürdig vorkommt,da im Bescheid die Gültigkeit ab 2008 eingrtragen ist.
Deshalb suche ich nach möglichkeiten eine neu berechnung duch zu setzen.
Gruß Reckerchen
Hallo,
ein Schwerbehindertenausweis bzw. ein Bescheid des Versorgungsamts ist ein Grundlagenbescheid.
Demnach muss das Finanzamt, nach Vorlage eines dieser Dokumente, eine Änderung des Steuerbescheids nach § 175 AO durchführen.
Im Änderungsantrag sollte auch die Erhöhung der Entfernungspauschale und die Pauschale für Privatfahrten bei den außergewöhnlichen Belastungen aufgeführt sein, sofern Merkzeichen „G“ bescheinigt wurde.
Gruß
Lawrence