man hat eine elektronischen Kaufgegenstand z.B. wie einen PC erworben mit 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung. Innerhalb der 6 Monate geht eine Komponente kaputt und wird innerhalb der Garantiefrist ausgewechselt.
Nach den 6 Monaten tritt der gleiche Fehler wieder auf. Reparatur ist ja nur gegen Geld möglich. Der Verkäufer repariert den PC anstatt nur eine kostenlose Fehleranalyse zu machen.
Bevor die Sache mit dem „selbstständigen Reparautrauftrag“ geklärt werden kann, ist der PC wieder kaputt (selber Fehler), sprich, nun zum 3. mal.
Darf der Otto Normalbürger hier vom Kaufvertrag zurücktreten, da eine zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist? Wie könnte man sich bezüglich des selbstständigen Reparaturauftrag einigen?
man hat eine elektronischen Kaufgegenstand z.B. wie einen PC
erworben mit 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.
Innerhalb der 6 Monate geht eine Komponente kaputt und wird
innerhalb der Garantiefrist ausgewechselt.
wurde denn im Rahmen der Garantie oder der Gewährleistung repariert. Bei wem wurde reklamiert, wer hat repariert?
Nach den 6 Monaten tritt der gleiche Fehler wieder auf.
Was heißt nach den 6 Monaten. 6 Monate nach Kauf oder 6 Monate nach Reparatur.
Reparatur ist ja nur gegen Geld möglich. Der Verkäufer
repariert den PC anstatt nur eine kostenlose Fehleranalyse zu
machen.
Was wurde denn beauftragt? Wenn kein Anspruch auf kostenlose Reparatur bestand, dann auch nicht auf kostenlose Fehleranalyse.
Bevor die Sache mit dem „selbstständigen Reparautrauftrag“
geklärt werden kann, ist der PC wieder kaputt (selber Fehler),
sprich, nun zum 3. mal.
Wie jetzt? Laut der Beschreibung ist es das 2te Mal.
Darf der Otto Normalbürger hier vom Kaufvertrag zurücktreten,
da eine zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist? Wie
könnte man sich bezüglich des selbstständigen Reparaturauftrag
einigen?
Kommt darauf an, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Das kann man zur Zeit nicht beurteilen.
man hat eine elektronischen Kaufgegenstand z.B. wie einen PC
erworben mit 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.
Innerhalb der 6 Monate geht eine Komponente kaputt und wird
innerhalb der Garantiefrist ausgewechselt.
wurde denn im Rahmen der Garantie oder der Gewährleistung
repariert. Bei wem wurde reklamiert, wer hat repariert?
Im Rahmen der Garantie wurde die fehlerhafte Komponenten vom Verkäufer ausgewechselt bzw. repariert
Nach den 6 Monaten tritt der gleiche Fehler wieder auf.
Was heißt nach den 6 Monaten. 6 Monate nach Kauf oder 6 Monate
nach Reparatur.
Kauf: 10/2008
1 Reparatur: 3/2009 (innerhalb der Garantie von 6 Monaten)
2 Reparatur: 01/2010 (es sollte die kostenlose Fehleranalyse gemacht werden, stattdessen gleich kostenpflichtig repariert ohne einen Auftrag von mir)
Reparatur ist ja nur gegen Geld möglich. Der Verkäufer
repariert den PC anstatt nur eine kostenlose Fehleranalyse zu
machen.
Was wurde denn beauftragt? Wenn kein Anspruch auf kostenlose
Reparatur bestand, dann auch nicht auf kostenlose
Fehleranalyse.
Der Verkäufer wollte eine Reparatur nur für Geld machen. Eine kostenlose Fehleranalyse wollte er aber aus Kulanz durchführen (liegt schriftl.vor!)
Bevor die Sache mit dem „selbstständigen Reparautrauftrag“
geklärt werden kann, ist der PC wieder kaputt (selber Fehler),
sprich, nun zum 3. mal.
Wie jetzt? Laut der Beschreibung ist es das 2te Mal.
Nein, nach 3/2009 und 1/2010 ist es (nach der kostenpflichtigen selbstausgeführten Reparatur) jetzt zum 3. wieder kaputt ab 2/2010
Darf der Otto Normalbürger hier vom Kaufvertrag zurücktreten,
da eine zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist? Wie
könnte man sich bezüglich des selbstständigen Reparaturauftrag
einigen?
Kommt darauf an, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Das kann
man zur Zeit nicht beurteilen.
Gruß
S.J.
Daher resultiert die Frage, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten? und wie könnte man den „selbsterteilten Reparaturauftrag“ entgegenwirken?!