der Vermieter beauftragt seinen Hausmeister eine angemietete Wohnung abzunehmen.
Der Hausmeister übernimmt die (nicht renovierte) Wohnung
und unterschreibt dem Mieter ein kurzes Abnahmeprotokoll in dem die ordnungsgemäße Übergabe (nebst Schlüssel) bestätigt wird.
Nun kommt der Vermieter auf den (ehemaligen) Mieter zu und verlangt die Renovierung der Wohnung und Schadenerstz für Mietausfall.
Der Mieter weigert sich und verweist auf die Unterzeichnung des Übernahmeprotoll durch den Hausmeisters.
Der Vermieter erklärt jedoch, dass sein Hausmeister ihm gegenüber ein Mängelprotokoll ausgehändigt hat.
Was nun ?
der Vermieter beauftragt seinen Hausmeister eine angemietete
Wohnung abzunehmen.
Der Hausmeister übernimmt die (nicht renovierte) Wohnung
und unterschreibt dem Mieter ein kurzes Abnahmeprotokoll in
dem die ordnungsgemäße Übergabe (nebst Schlüssel) bestätigt
wird.
Nun kommt der Vermieter auf den (ehemaligen) Mieter zu und
verlangt die Renovierung der Wohnung und Schadenerstz für
Mietausfall.
Der Mieter weigert sich und verweist auf die Unterzeichnung
des Übernahmeprotoll durch den Hausmeisters.
Der Vermieter erklärt jedoch, dass sein Hausmeister ihm
gegenüber ein Mängelprotokoll ausgehändigt hat.
Was nun ?
Bitte das Protokoll des Hausmeisters vorlegen lassen. Ich jedenfalls würde ein Protokoll dann anzweifeln, wenn nur ordnungsgemäße Übergabe dort steht und nicht der Zusatz „vertragsgemäßen Zustand“. Einerseits kann man „ordnungsgemäß“ durchaus definieren. Hier wird es auch darauf ankommen, ob der Hausmeister erklärt hat, er lege alles dem VM zur weiteren Regelung vor oder ob der Hausmeister erklärt hat, dass er keinerlei Beanstandungen hat.
nehmen wir an, es steht im Protokoll, dass der Hausmeister dem Mieter unterzeichnet hat : „Wohnung, Keller, alle Schlüssel ohne Mängel abgenommen“
Ist das ein- oder mehrdeutig ?
Grüße
jwd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
der Vermieter beauftragt seinen Hausmeister eine angemietete
Wohnung abzunehmen.
Der Hausmeister übernimmt die (nicht renovierte) Wohnung
und unterschreibt dem Mieter ein kurzes Abnahmeprotokoll in
dem die ordnungsgemäße Übergabe (nebst Schlüssel) bestätigt
wird.
Nun kommt der Vermieter auf den (ehemaligen) Mieter zu und
verlangt die Renovierung der Wohnung und Schadenerstz für
Mietausfall.
Der Mieter weigert sich und verweist auf die Unterzeichnung
des Übernahmeprotoll durch den Hausmeisters.
Der Vermieter erklärt jedoch, dass sein Hausmeister ihm
gegenüber ein Mängelprotokoll ausgehändigt hat.
Was nun ?
Bitte das Protokoll des Hausmeisters vorlegen lassen. Ich
jedenfalls würde ein Protokoll dann anzweifeln, wenn nur
ordnungsgemäße Übergabe dort steht und nicht der Zusatz
„vertragsgemäßen Zustand“. Einerseits kann man „ordnungsgemäß“
durchaus definieren. Hier wird es auch darauf ankommen, ob der
Hausmeister erklärt hat, er lege alles dem VM zur weiteren
Regelung vor oder ob der Hausmeister erklärt hat, dass er
keinerlei Beanstandungen hat.
Gruss Günter
Hi,
nehmen wir an, es steht im Protokoll, dass der Hausmeister dem
Mieter unterzeichnet hat : „Wohnung, Keller, alle Schlüssel
ohne Mängel abgenommen“
Ist das ein- oder mehrdeutig ?
Hallo,
ja dies kann als ordnungs- und vertragsgemäße Übergabe gewertet werden. Der VM hat daher keine weiteren Ansprüche mehr. Es könnte ihm nun höchstens einfallen, dass er erklärt, der Hausmeister habe zwar die Wohnung abgenommen, jedoch ohne ausdrückliche Vollmacht keine Erklärungen abgeben dürfen. Vorerst mal alle Forderungen in solchen Fällen zurückweisen, notfalls dem VM das Übergabeprotokoll in Kopie überlassen und auf die Rechtsprechung verweisen, dass eine Wohnungsübernahme sorgfältig sein muss und nach der Übergabe der VM keinerlei Ansprüche mehr geltend machen kann, wenn die notwendige Sorgfalt bei der Wohnungsübergabe nicht vorlag.
dank´ Dir für Deine Hinweise!
Darüber hinaus sollte doch auch möglich (sofern der VM sich darauf zurückziehen sollte, dass der Hausmeister nicht bevollmächtigt war), dass Letzterer zu betrachten ist wie ein Stellvertreter ohne Auftrag und dann selbst entsprechend haftet, oder ?
Grüße
jwd
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dank´ Dir für Deine Hinweise!
Darüber hinaus sollte doch auch möglich (sofern der VM sich
darauf zurückziehen sollte, dass der Hausmeister nicht
bevollmächtigt war), dass Letzterer zu betrachten ist wie ein
Stellvertreter ohne Auftrag und dann selbst entsprechend
haftet, oder ?