Nachbesserung nach Wohnungsübergabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 2 Wochen bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen.

Da ich mit der Vermieterin immer ein gutes Verhältnis hatte, haben wir die Wohnungsübergabe per Handschlag gemacht und nach Besichtigung der Wohnung wo keine Mängel festgestellt worden, übergab ich ihr den Schlüssel und dachte damit wäre es erledigt.

Ca. 2 Wochen später erhielt ich einen Anruf, das ich doch bitte nochmal vorbeikommen soll. Dies tat ich dann auch - nichts böses ahnend.

Dort angekommen, wurden mir dann mehrere Mängel an der Wohnung vorgeworfen. Diverse Tapeten sollten entfernt werden sowie Möbel, welche angeblich mir gehören entsorgt.

Von den Vermietern gemeinschaftlich eingeschüchtert, ließ ich mich dazu hinreißen die ein Protokoll zu unterschreiben, in denen die Beseitigung der Mängel bestätigt wurden.

Nun soll ich am kommenden Wochenende die Schlüssel vom Vermieter abholen in die Wohnung gehen und dort alles nach den genannten Forderungen in Schuss bringen.

Gibt es eine Möglichkeit aus dieser Nummer wieder rauszukommen?

Besten Dank für ihre Antwort

Gruß
Stefan

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hallo stefan

das dürfte schwierig sein, da so ohne weiteres raus zu kommen…hast du zeugen als du die wohnung beim auszug und das per handschlag ,verlassen hast und evtl auch zeugen wie es zu dem übergabeprotokoll danach kam…??? dann hast du ne chance das zu widerlegen…aber es wird nicht einfach,schade, hätte dir gerne ne andre auskunft gegeben…

wünsche dir viel glück.
lg.anita

Hallo Stefan,

erstmal wäre es wichtig zu wissen, wie Sie denn die Wohnung damals übernommen haben und was im Mietvertrag hierzu vereinbart worden ist. Haben Sie die Wohnung mit kahlen Wänden übernommen, muß diese auch in diesem Zustand wieder an den Vermieter zurückgegeben werden.

Wem gehören denn die Möbel, die jetzt in der Wohnung stehen ? Sind es tatsächlich Ihre ? oder haben Sie diese mitgemietet ?

Gab es Zeugen bei der Wohnungsübergabe ?

Da Sie nun ein Schriftstück unterschrieben haben, sollte es schwierig sein aus dieser Sache nochmal rauszukommen.

Eventuell haben Sie ja noch kurz Zeit und Lust mir meine Fragen zu beantworten, vielleicht fällt mir dann noch etwas ein.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,

klingt nicht gut… du hasst das Unterzeichnet… waren Zeugen dabei ?
Du hast mit der Unterschrift bestätigt… das ist schlecht… wenn du jetzt die Kaution willst musst du Klagen…

Waren denn keine Zeugen von dir dabei, als du die Wohnung per Handschlag übergeben hast und die Vermieter sagten es sei alles ok ? ? Wenn doch, dann widersprich deiner Unterschrift sofort Schriftlich per Einwurf per Bote oder Einschreiben, benenne die Zeugen und so… sonst kommst du aus der Nummer nicht mehr raus…

Gruss und Viel Erfolg

Hallo jürgen,

hast du Zeugen ??? ( Wohnungsübergabe?)
haben die Zeugen ??? ( Wohnungsübergabe?

Wenn ja, wäre das gut für dich !!!

Wenn die so eine linke Nummer fahren, würde ich einen
Schriftsatz aufsetzen, die Schlüssel dabei legen,
und denen Schreiben, dass du einen Zeugen hast, der
alles bestätigen kann. ( Handschlag)

Mal sehen, ob die sich nicht auch einschüchtern lassen.

Du hast das Protokoll noch unterschrieben, dass hättest du nicht tun sollen.

Wenn das nicht fruchtet, geh bitte doch noch zu einem Anwalt für Mietrecht oder zum Mieterverein, wenn du dort Mitglied bist.

Liebe Grüsse von der weissen Riesin

Hallo,

um es kurz zu machen: Nein, man kommt aus der Nummer jetzt zumindest nicht mehr raus.

Der Pferdefuß dabei ist das unterschriebene Protokoll.
Da bestätigen Sie ja mit Ihrer Unterschrift die Mängel.

So ein Protokoll hätte bei der ersten Übergabe gemacht werden müssen, dann wären Sie da jetzt fein raus.

Auch wenn der Mietvertrag bereits endete, kann der ehem. Vermieter für max. 6 Monate solche Ansprüche geltend machen, es sei denn, es gab ein Abnahmeprotokoll. Da es dieses bei der ersten Übergabe nicht gab, hat man schlechte Karten.

Gruß

hallo

weiß ich keinen Weg.
Haben Sie Zeugen für den Handschlag?
Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug? Was ergibt der Vergleich? Protokollierte Vorschäden wären nicht zur regulieren.
Aber das sind nur Ideen.

Gruß
Elfriede

leider weiss ich dazu auch nicht mehr, als die anderen Dir schon geschrieben haben.
Viel Glück!

Hallo,
eines vorne weg: niemals etwas unterschreiben, wenn man sich nicht sicher ist. Das ist ein Kardinalfehler !!! Gilt beispielsweise auch im privaten Bereich, wenn man zu schnell fährt und einen die Polizei anhält. Niemals zugeben, immer erst schriftliche Benachrichtigungen abwarten.

Für den konkreten Fall hier:
Was steht zu Reparaturen und Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag ?? Es gibt Mängel, mit denen hat der Mieter gar nix zu tun. Wurde bei Einzug bereits renoviert ?? Gibt es Zeugen für die Übergabe und alles in Ordnung per Handschlag ??

Wenn Dir die Möbel nicht gehören und schon bei Bezug dort drin waren, gehören sie mit zur Mitsache und bleiben auf jeden Fall dort stehen. Das heißt Du musst sie nicht entfernen. Bei den Tapeten kann es anders sein.

Welche Mängel wurden die vorgeworfen bzw was steht in dem Protokoll ???

Viele Grüße
JB

Vielen lieben Dank erst einmal für eure Unterstützung!!!

Leider kann ich alle Fragen nur negativ beantworten. Von daher werd ich in den sauren Apfel beißen und die Renovierung morgen kurz und schmerzlos durchführen.

Mit dem Unterschreiben war ein Fehler. Aber aus Fehlern lernt man ja. Sowas wird mir wohl nicht mehr passieren.

Beste Grüße
John

Hallo Stefan,

man sollte nichts unterschreiben und erst einmal 1-2 Nächte darüber schlafen. Dies kann man jedem anderen
Menschen gegenüber höflich äußern und hat somit eine
Überlegungspause.

Unterschrieben ist unterschrieben und hier ist es das Beste, wenn Du dich an die Verbraucherzentrale wendest
oder Mieterverein. Lt. neuestem Gesetz ist die Wohnung
Besenrein zu verlassen, also man muß keine Tapeten etc.

Mehr Hinweise kann ich Dir leider nicht gebe.

Freundliche Grüße

hallo, meine Vorredner haben eigentlich schon alles geschrieben.

nicht einschüchtern lassen und absichern was alles vereinbart wurde. Wichtiges schriftlich vereinbaren, ggf. formlos. Dabei sieht man schon wie sich die andere Seite verhält.
Stets bei wichtigen Dingen einen oder besser mehrere Zeugen dabei haben.
Wurde die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen.
zu den Möbeln kann ich nichts sagen, da nicht klar ist, wem sie gehören. Standen sie bei Einzug schon drinnen, stehen lassen.
Zeugen könnten ggf. auch bestätigen wie stark die Einschüchterung ausgefallen war, oder ob es gar schon Nötigung war oder nicht.

ich hoffe es hilft ein wenig.
gruss
microrman

Hallo und guten Tag,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen im folgenden Text lediglich meine Ansicht über Ihr Problem, also nur meine private Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann. Diese Mitteilung erfolgt ohne Gewähr und auch ohne Anspruch auf eine juristisch korrekte Einschätzung meinerseits. Sie stellt insbesondere in keiner Weise eine juristische Beratung dar.

Sie sollten sich entweder Tapete, Kleister und Farbe besorgen, oder sich einen Anwalt nehmen.
Nach der Unterschrift unter der Nachbesserungs-Vereinbarung ist Ihre Situation gar nicht so einfach. Damit haben Sie nämlich nach meiner Einschätzung die behaupteten Mängel schriftlich anerkannt.
Die Abnahme der Wohnung durch Ihre Vermieter als „einwandfrei“ per Handschlag ist wahrscheinlich nicht zu beweisen.
Sie haben ja nicht einmal einen Zeugen dafür und falls tatsächlich Mängel vorliegen, die verhindern, dass die Wohnung wieder vermietet werden kann, könnte eine Schadenersatzforderung in nicht unerheblicher Höhe auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Stefan!
Ich bekomme in letzter Zeit so viele Anfragen, daß ich manchmal gar nicht mehr antworten kann. Sorry.
Erstmal sollte man immer einen oder mehrere Zeugen zu solchen Treffen mitnehmen. Beim Mieterverein kann man auch (gegen Bezahlung) einen Architekten als Beistand bekommen, der bei der Übergabe dabei ist. Daß Du unterschrieben hast, ist schon mal schlecht. Aber immerhin legt es fest, daß später nicht noch andere Sachen dazukommen. Bei mir war das auch mal so, daß wir unterschrieben haben, weil wir wußten, daß wir sonst noch viel mehr hätten (eigentlich) machen müssen.
Was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, ist festgelegt. Daß aber plötzlich noch Möbel in der Wohnung stehen, ist schon ein starkes Stück. Da hättest Du gleich sagen müssen, da? die nicht von Dir sind. Jetzt hast Du leider ein „Schuldanerkenntnis“ unterschrieben. Mach, was Ihr da vereinbart habt, wenn es zu den üblichen Schönheitsreparaturen gehört. Aber nur das! Und für die Zukunft bedenke: Traue keinem Vermieter! Gruß Thomas

Hallo, darauf weiß ich leider keien Antwort.
Beste Grüße

Hallo,

sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.

Alles Gute!