Allgemeine Frage zur Nachbesserung:
Hat der Kunde das Recht auf neue Ware als Ersatz, wenn die Nachbesserung (Reparatur) nicht möglich ist, oder hat der Händler das Wahlrecht, ob er umtauscht oder der Kaufpreis erstattet?
Der Kunde kann sogar dann ein neues Gerät verlangen, wenn Reparatur möglich ist, erst recht kann er es also, wenn sie nicht möglich ist:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Levay
Ich bin ein wenig enttäuscht …
Der Kunde kann sogar dann ein neues Gerät verlangen, wenn
Reparatur möglich ist, erst recht kann er es also, wenn sie
nicht möglich ist:
Hallo,
das solltest du doch eigentlich besser wissen. Wo steht da was von neu? Da steht nur was von mangelfreier Sache. Also: Definitiv kein Anspruch auf Neugerät. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied, insbesondere, wenn das reklamierte Teil vom Zustand alles andere als neu ist. Mögliche Ausnahme: Die Sache ist DOA (defective on arrival).
Gruß
S.J.
Das tut mir Leid
Mit einer „neuen“ Sache meinte ich eine „andere“. Das ist die Differenzierung, um die es dem Fragesteller ersichtlich geht: Ersatz oder Geld zurück?
Levay
Es geht darum:
Kann der Käufer vom Verkäufer eine neue oder gleichwertige Ware verlangen, und nicht das Geld…
z. B. wenn der erworbene Artikel ein Superschnäppchen war und ein Ersatzkauf um einiges mehr kosten würde…
Wo ist denn das im BGB geregelt?
… und was ist, wenn der Verkäufer das gleiche Produkt nicht mehr auf Lager hat?