Nachbesserung, Rücktritt vom Kauf, §440 BGB

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Anton A kauft bei Händler H eine neue Grafikkarte. Diese funktioniert seit Beginn nicht, so dass sie zur Reparatur eingeschickt wird. A wird eine neue Grafikkarte zugeschickt, die die gleichen Fehler aufweist (es stellt sich heraus: Fehler ist bei diesem Modell seit Jahren bekannt). Zweite Karte wird eingesendet, A erhält eine dritte Austauschkarte. Diese Karte ist jedoch das kleinere, billigere und ältere Modell der Karte, die er eigentlich anfangs gekauft hat.

Interpretiere ich §440 BGB dahingehend richtig, wenn ich die beiden Nachbesserungsversuche dennoch als gescheitert ansehe, obwohl beim zweiten Nachbesserungsversuch irrtümlich ein anderes Modell versandt wurde? Kann A dann nach §437 BGB i.V.m. §440BGB vom Kauf zurückgetreten werden? Alle Vorgänge spielen sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ab.

Beste Grüße
Andreas

Ja.

Levay

Ja.

Levay