Hallo,
angenommen jemand hat sein Auto in Reparatur gebracht. Die Werkstatt wechselt auf Wunsch des Kunden den defekten Zylinderkopf mit einem gebrauchten Zylinderkopf.
Nach der Abholung des Autos fällt dem Kunden bei der Öffnung der Motorhaube auf, dass es nicht der gleiche Zylinderkopf ist wie vorher. Dieses kann man an der Motorabdeckung erkennen, da diese nicht mehr passt und nicht mehr mit Schrauben befestigt wurde (weil keine Löcher dafür vorhanden sind), sondern nur mit Kabelbinder.
Auf Nachfrage bei der Werkstatt, warum das so wäre, begründet diese, dass es eine Vorgängerversion wäre und ein Jahr später der Automobilhersteller die Bauart des Zylinderkopfes geändert hätte. Dieses wussten die nicht vorher, aber es würde trotzdem alles passen. Da der Kunde nicht noch mehr Tage auf sein Auto verzichten will und das Auto auch wieder läuft, lässt er die Sache auf sich beruhen.
Jedoch bemerkt der Kunde später, dass der Ölverbrauch sehr stark gestiegen ist (bei ca. 300 km 1 Liter Öl). Die Werkstatt erneuert dann die Simmringe des Zylinderkopfes. Der hohe Verbrauch ist aber immer noch da. Zudem hat der Kunde gesehen, dass die Zündspule nicht mit Schrauben am Zylinderkopf befestigt ist(vorher war sie es). Auf eine erneute Nachfrage, kommentiert die Werkstatt, dass dies nicht nötig sei und der Zylinderkopf eh keine Löcher zum Einschrauben hat. Da das Auto seit der Reparatur oft ruckelt und manchmal nur auf 3 Zylinder fährt, denkt der Kunde, dass dies an der nicht befestigten Zündspule liegt.
Wegen dem hohen Ölverbrauch will die Werkstatt nun versuchen, den gebrauchten Zylinderkopf zu reklamieren.
Falls die Werkstatt die Reklamation nicht durchkriegt, kann der Kunde nicht trotzdem bei der Werkstatt auf Nachbesserung bestehen? Also dass er einen Zylinderkopf kriegt, welches auch zum Auto passt?
Hallo,
angenommen jemand hat sein Auto in Reparatur gebracht. Die
Werkstatt wechselt auf Wunsch des Kunden den defekten
Zylinderkopf mit einem gebrauchten Zylinderkopf.
das wirft sofort ein paar Fragen auf, die erheblich für die Art des Vertrages (Dienstvertrag oder Werkvertrag) sind:
-Wie lautete der genaue Auftrag?
-Wer hat das Teil beschafft?
-Wer hat die Fehlerdiagnose gestellt?
Für mich sieht das auf den ersten Blick nach Dienstvertrag aus, was für die Ansprüche des Kunden deutlich ungünstiger wäre.
Gruß
S.J.
Für mich sieht das auf den ersten Blick nach Dienstvertrag
aus, was für die Ansprüche des Kunden deutlich ungünstiger
wäre.
und was bewegt dich dazu, die ausnahme von der regel anzunehmen, dass reparaturverträge werkverträge sind ?
wenn auch keine fehlerdiagnose geschuldet war, sondern der kunde bereits ausdrücklich den wunsch zur auswechslung eines teils äußert, dann liegt noch nicht einmal ein gemischt-typischer vertrag vor.
(Münchener Kommentar zum BGB, 2009, § 631 Rn.275)
Hallo,
und was bewegt dich dazu, die ausnahme von der regel
anzunehmen, dass reparaturverträge werkverträge sind ?
Reparaturaufträge setzen im Regelfall voraus, dass eine Fehlerdiagnose erfolgt.
Wenn hingegen eine Werkstatt beauftragt wird bei einem PKW das vorhandenen gegen ein vom Kunden mitgebrachtes Teil auszutauschen, sehe ich nicht, was für einen Werkvertrag spräche.
Daher auch die weiteren Nachfragen, deren Beantwortung ggf. mehr Klarheit bringen und meine deutliche Einschränkung „auf den ersten Blick“ ggf. widerlegen würden. Ohne nähere Infos ist das rein spekulativ, was aus meinem Beitrag auch klar zu entnehmen ist.
Bist Du der Meinung, dass die Nachfragen unangebracht sind und bist der Meinung, dass es sich unzweifelhaft um einen Werkvertrag handelt? Die Begründung, sofern das zutrifft, würde mich interessieren.
Gruß
S.J.
-Wie lautete der genaue Auftrag?
-Wer hat das Teil beschafft?
-Wer hat die Fehlerdiagnose gestellt?
Das Auto lief nur noch auf 3 Zylinder und die Werkstatt sollte herausfinden, woran das lag. Die Werkstatt hatte den Fehler dann beim Zylinderkopf gesehen und es müsse ausgetauscht werden.
Die Werkstatt gab dem Kunden 2 Möglichkeiten: entweder einen neuen oder einen gebrauchten Zylinderkopf.
Kunde entschied sich für einen Gebrauchten, weil es günstiger war.
Werkstatt beschaffte einen Gebrauchten und montierte diesen.
Wenn hingegen eine Werkstatt beauftragt wird bei einem PKW das
vorhandenen gegen ein vom Kunden mitgebrachtes Teil
auszutauschen, sehe ich nicht, was für einen Werkvertrag
spräche.
das verstehe ich nicht.
die durchführung einer fehlerdiagnose ist eine geschuldete leistung innerhalb eines dienstverhältnisses, da nur die durchfühung der diagnose, nicht das tatsächliche auffinden eines fehlers geschuldet ist (wenn nicht vereinbart - ok, hier kann man sich streiten, was genau vereinbart wurde; allerdings wird sich der unternehmer kaum dazu verpflichten wollen, einen fehler zu finden und - wenn er dies nicht tut - ansprüche gegen sich gelten zu lassen).
aber folgendes ist mA unstrittig:
das auswechseln von fehlerhaften teilen ist doch typischerweise eine werkvertragliche handlung. denn geschuldet ist ja nicht nur das „einschrauben“ des teils, sondern auch dass die sache funktioniert („der über die bloße leistungshandlung hinausgehende leistungserfolg“)
das würde deiner argumentation nach ja bedeuten, dass die reparatur nur ausnahmsweise werkvertrag ist ?
Bist Du der Meinung, dass die Nachfragen unangebracht sind und
bist der Meinung, dass es sich unzweifelhaft um einen
Werkvertrag handelt? Die Begründung, sofern das zutrifft,
würde mich interessieren.
nein, überhaupt nicht. ein vollständiger sachverhalt ist immer sinnvoll.
unzweifelhaft nicht. wenn der UP aber schreibt, dass er die sache zum auswechseln bringt, dann handelt es sich mindestens um einen gemischt-typ. vertrag mit werkvertraglichen elementen.
Hallo,
Das Auto lief nur noch auf 3 Zylinder und die Werkstatt sollte
herausfinden, woran das lag. Die Werkstatt hatte den Fehler
dann beim Zylinderkopf gesehen und es müsse ausgetauscht
werden.
Die Werkstatt gab dem Kunden 2 Möglichkeiten: entweder einen
neuen oder einen gebrauchten Zylinderkopf.
Kunde entschied sich für einen Gebrauchten, weil es günstiger
war.
Werkstatt beschaffte einen Gebrauchten und montierte diesen.
dann ist das relativ eindeutig:
Es handelt sich um einen Werkvertrag, der geschuldete Erfolg wurde nicht erbracht und es bestehen Ansprüche aus § 634 BGB.
Gruß
S.J.
Hallo,
aber folgendes ist mA unstrittig:
das auswechseln von fehlerhaften teilen ist doch
typischerweise eine werkvertragliche handlung. denn geschuldet
ist ja nicht nur das „einschrauben“ des teils, sondern auch
dass die sache funktioniert („der über die bloße
leistungshandlung hinausgehende leistungserfolg“)
ja. Normalerweise ist das so. Aber in dem Fall war es m.E. nicht ganz klar, was da vereinbart wurde (hat sich nun ja geklärt).
Wenn aber z.B. der Auftraggeber „irgendwo“ gehört hat, dass der Defekt an seinem Auto durch einen Defekten Zylinderkopf verursacht wird, sich dann „irgendwo“ ein entsprechendes gebrauchtes Ersatzteil beschafft und eine Werkstatt damit beauftragt, dieses zu tauschen, würde ich doch mehr zu einem Dienstvertrag tendieren.
Selbst wenn es ein Werkvertrag sein sollte, wäre der Erfolg sicher nicht die Instandsetzung des Autos inkl. „Kopf hinhalten“ für den Erfolg der Reparatur sondern würde sich bestenfalls auf die Fachgerechte Montage eines (evtl. sogar mangelhaften) Teils erstrecken.
Der Sachverhalt hat sich aber zwischenzeitlich eindeutig geklärt.
Gruß
S.J.