Hallo,
Das Auto lief nur noch auf 3 Zylinder und die Werkstatt sollte
herausfinden, woran das lag. Die Werkstatt hatte den Fehler
dann beim Zylinderkopf gesehen und es müsse ausgetauscht
werden.
Die Werkstatt gab dem Kunden 2 Möglichkeiten: entweder einen
neuen oder einen gebrauchten Zylinderkopf.
Kunde entschied sich für einen Gebrauchten, weil es günstiger
war.
Werkstatt beschaffte einen Gebrauchten und montierte diesen.
dann ist das relativ eindeutig:
Es handelt sich um einen Werkvertrag, der geschuldete Erfolg wurde nicht erbracht und es bestehen Ansprüche aus § 634 BGB.
Gruß
S.J.