Nachbesserungen vor Kautionszahlung

Hallo Juristen-Wisser!

Ich frage mich, in welchen zeitlichen Abständen Fensterrahmen, Fußböden oder Heizungsanlagen erneuert werden müssen, die in meiner Wohnung schon recht alt sind.
Ich habe die Kaution noch nicht gezahlt und möchte natürlich wissen, ob ich das solange zurückhalten darf, bis diese Mängel ausgebessert sind bzw. überhaupt ausgebessert werden müssen.

Desweiteren besteht seit zwei Tagen ein Problem mit dem Heißwasserboiler, der nicht mal mehr heiße Luft ausspuckt.
Was für Möglichkeiten habe ich, Mietminderung zu fordern, oder innerhalb welcher Fristen muß der Vermieter reagieren?

Die Heizungsanlagen und Fenster sind nur alt, heizen jedoch noch normal.

Vielen Dank für Euer Wissen,

Spider#

Hallo,

Ich frage mich, in welchen zeitlichen Abständen Fensterrahmen,
Fußböden oder Heizungsanlagen erneuert werden müssen, die in
meiner Wohnung schon recht alt sind.

Diese Entscheidung trifft der Vermieter. Eine Regelung hierfür gibt es nicht. Lediglich Mängel oder Schäden müssen beseitigt werden. Da Du offenbar erst vor kurzem eingezogen bist, hast Du zumindest den Zustand der Fenster und der Fussböden, möglicherweise auch der Heizkörper erkennen können. Daher ist zumindest aus dieser Sicht nicht abzuleiten, dass Du einen Anspruch haben könntest. Wenn die Fenster jedoch zugig sind, muss der Vermieter den Mangel beseitigen.

Ich empfehle Dir auf jeden Fall, die Mängel in der Wohnung durch Bilder und Zeugen zu dokumentieren. Die Mängel schriftlich dem Vermieter anzeigen und zur Beseitigung auffordern.

Ich habe die Kaution noch nicht gezahlt und möchte natürlich
wissen, ob ich das solange zurückhalten darf, bis diese Mängel
ausgebessert sind bzw. überhaupt ausgebessert werden müssen.

Nein, die Kaution muss gezahlt werden. Sie dient als Sicherheit, wenn Du ausziehst und Schäden hinterlässt oder Deinen vertraglichen Verpflichtungen zum Auszugstermin nicht nachkommst. Die Kaution kann in einem Mietverhältnis nur unter besonderen Gründen aufgerechnet werden. Eine nicht gezahlte Kaution kann sogar einen Grund für eine Kündigung darstellen. Du musst die Kaution zahlen.

Desweiteren besteht seit zwei Tagen ein Problem mit dem
Heißwasserboiler, der nicht mal mehr heiße Luft ausspuckt.

Den Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen, notfalls muss er den Boiler austauschen. Hier liegt eine Reparatur vor. Du hast keinen Anteil zu zahlen. Frist setzen innerhalb 8 Tagen. Dient der Boiler auch zur Aufbereitung des Badewassers Frist zwei Tage. Mietminderung ankündigen in Höhe von 20 % der Kaltmiete, wenn Badewasser nicht vorhanden ist. Wird nur die Küche versorgt oder ein Waschbecken ausserhalb des Bades anerkennen die Gerichte eine Mietminderung von nicht mehr als 3 %

Was für Möglichkeiten habe ich, Mietminderung zu fordern, oder
innerhalb welcher Fristen muß der Vermieter reagieren?

Die Heizungsanlagen und Fenster sind nur alt, heizen jedoch
noch normal.

kein Anspruch auf Änderung, solange alles funktioniert.

Gruss Günter

Tausend Dank, detaillierter hätte ich es mir kaum wünschen können!

Virtueller Fußkuß (und nicht drauftreten),
Spider#