Liebe Experten,
kann jemand etwas zum Nachbesserungs-Recht eines freiberufl. Buchhalters sagen?
Nehmen wir an, der Buchhalter hat einige Zeit jemanden buchhalterisch betreut und sich dann aus persönlichen Gründen getrennt.
Würde der Mandant im nachhinein einige Fehler entdecken, könnte er dem Buchhalter einfach androhen, ein ganzes Jahr nochmal buchen zu lassen, ohne ihm Einsicht in die Fehler bzw. Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anna