Hallo,
wenn es Nachbesserungen bei Möbeln gibt, wie lange darf ein Nachbesserungszeitraum dauern?
Nach 2 Nachbesserungsmöglichkeiten kann man Vertragsaufhebung verlangen?
Danke für Rat!
Hallo,
wenn es Nachbesserungen bei Möbeln gibt, wie lange darf ein Nachbesserungszeitraum dauern?
Nach 2 Nachbesserungsmöglichkeiten kann man Vertragsaufhebung verlangen?
Danke für Rat!
wenn es Nachbesserungen bei Möbeln gibt, wie lange darf ein
Nachbesserungszeitraum dauern?
Die Frist zur Nacherfüllung setzt der Käufer. Zwei Wochen sollten reichen, mit vier ist der Käufer auf der sicheren Seite. Tut ja auch nicht weh, die scheppe Zierleiste ein paar Tage länger zu ertragen.
Nach 2 Nachbesserungsmöglichkeiten kann man Vertragsaufhebung verlangen?
Das ergibt sich nicht zuletzt aus den AGB des Händlers.Trotzdem hab ich grad so ein lustiges Déjà-vu. Liest du gelegentlich die Infos, die du hier schon bekommen hast?
Ach egal, doppeltdoppelt kost ja nixnix, Uweuwe. Also nochmal volle Konzentration auf den Punkt „Rücktrittrücktritt“ in FAQ:1152
Abend,
man kann vom Vertrag zurücktreten, wenn man das gerne möchte und dem Verkäufer angemessene Frist zur Nacherfüllung gelassen hat. Angemessen kann auch sein, dass mehrere Versuche unternommen werden oder auch nur einer - je nach Einzelfall. Die magische „2“ bezieht sich nur auf eine Vermutung: wann eine Nachbesserung „fehlgeschlagen“ ist - und selbst hier kommt es wieder auf den Einzelfall.
Es ist *nicht* der Fall, dass ein Verkäufer grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche hat; in diesem Punkt wird die „2“ immer und immer wieder zu Unrecht herangezogen.
Schöne Grüße