Nachbesserungspflicht bei Nichterfüllung ISO-Norm?

Hallo,

einmal angenommen, jemand bekommt eine neue Austauschkamera vom Hersteller, nachdem beim Kundenservice etwas nicht ganz so sauber gelaufen ist, wie es sollte.

Nehmen wir weiter an, dass diese Kamera gewissen Spezifikationen einer ISO-Norm nicht entspricht. Etwa dass es sich um eine Kleinbildkamera handelt, und die Anforderungen, der auf dem Film belichteten Fläche, die diese beschreibende ISO-Norm spezifiziert, nicht erfüllt werden.

Wäre der Hersteller in diesem Fall verpflichtet, nachzubessern resp. die Ware erneut auszutauschen oder sind diese Normen ziemlich nutzlos, solange nicht expliziert ddaraufhingewiesen wird, dass das Produkt untereinhaltung dieser hergestellt wurde?

Vielen Dank!

Beste Grüße
Mario

Hallo,

Wäre der Hersteller in diesem Fall verpflichtet, nachzubessern
resp. die Ware erneut auszutauschen oder sind diese Normen
ziemlich nutzlos, solange nicht expliziert ddaraufhingewiesen
wird, dass das Produkt untereinhaltung dieser hergestellt
wurde?

auf welcher Grundlage? Ein Kaufvertrag besteht hier ja offensichtlich nicht. Hier wurde wohl aufgrund einer Individualvereinbarung ein Austausch vergenommen. Da stellt sich die Frage, was genau vereinbart wurde.

Gruß

S.J.