Nachbesserungsrecht bei Standardsoftware

Hallo,

bei Standardsoftware ist es üblich, dass s.g. Servicepacks (Updates, bei denen Fehler behoben werden) erstellt werden. Stellt der Kunde ein Mangel bei der Software fest, kann er dann nach setzen einer Frist, die üblichen Schritte (Rücktritt, Minderung, geg. Schadensersatz) verlangen? Muss der Kunde auf ein Servicepack warten?

Danke und Gruß

Nikofun

Moin,

es ist wie immer: es kommt darauf an.

Zum einen auf die Art des „Fehlers“; ist es eine Funktion, die fehlt, dann muss man beweisen, dass genau diese Funktion auch verlangt wurde. Oder dass es im normalen Verständnis diese Funktion haben sollte. So muss Word nicht rechnen können, aber durchaus die Möglichkeit von Groß- und Klein-Schreibung haben.
Oder ist es ein Fehler, der bestimmte Funktionen falsch durchführt (1+1=3); ganz schlimm wird es, wenn ein Programmfehler das Programm abstürzen läßt.

Dann gibt es den Punkt, wie stark der Fehler die Arbeit mit dem Programm beeinträchtigt, wenn z. B. keine Arbeit möglich ist, dann solltest Du auf kein Service-Pack warten müssen. Wenn die Arbeit nur unwesentlich behindert wird, dann solltest Du schon auf ein Servie-Pack warten können.

Dies sind alles nur Ansätze, denn es hängt dann noch davon ab, was in den von Dir akzeptierten Lizenzbedingungen steht.

Das ist auch ausdrücklich nicht rechtlich abgesichert sondern nur aus meiner täglichen Arbeit.

Gruß

ALex

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Hi,

bin kein Jurist, aber aus der Praxis: bei Standard-Software ist in 99,99% aller Fälle ein EULA (Lizenzvereinbarung) dabei. Das ist das, was man (da in einer 3 pt-Schrift gedruckt) normalerweise ignoriert. Bisher ist mir noch kein EULA begegnet, bei dem nicht darauf hingewiesen wird, dass die Fehlerfreiheit nicht garantiert wird und das aus evtl. Fehlern keine Haftungs- oder Reparaturansprüche erwachsen.

Was anderes ist es natürlich, wenn einem ein Händler im Rahmen einer Werkleistung diese Standardsoftware als Lösung für ein bestimmtes Problem bzw. als geeignet für eine bestimmte Aufgabe verkauft hat und sich dies als falsch herausgestellt hat. Manchmal (hängt dann allerdings auch wieder von den geschlossenen Verträgen ab) hat man dann den Händler am S***, äh, in der Haftung.

Gruß
Stefan

Eh alles fehlerhaft :wink:
Das hängt wie schon unten gesagt von der Art des Fehlers ab, da nach einem Gesetz der Informatik „größere Software fehlerhaft ist“, die Frage ist nur wo und in welchem Rahmen.

Ralph