Nachbesserungsrecht

Mal angenommen jemand kauft sich letztes Jahr einen Blue Ray Player. Der zufällig dieses Jahr kaputt gegangen ist. Der Käufter hat Ihn dann zur Reperatur gebracht da er noch Garantie hat. Nach kurzer Zeit bekommt er den Player zurück und keine 4 Wochen später ist das Gerät wieder defekt. Könnte man aufgrund der kurzen Aufeinanderfolgenden Schäden irgendwie das Gerät umtauschen bzw. sein Geld zurück fordern?

Der Hersteller kann bis zu drei mal nachbesern.
Wenn das vierte mal nachgebessert werden müßte kannst Du das Geld zurück verlangen.

Guten Tag,

so pauschal glaube ich das nicht. Da hier Garantie in Anspruch genommen wurde kommen die Bedingungen des Garantiegebers (wahrscheinlich des Herstellers) zum Tragen; müßte man nachlesen. Und daß die Gewährleistung greift glaube ich kaum; denn dann müßte nachgewiesen werden daß das Gerät bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war. Und das dürfte nach einem Jahr Betrieb schwer fallen …

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Hallo,
zum Einstieg lies vielleicht erst mal faq:1152. Und stell dann ggf. nochmal konkrete Fragen, falls das nicht alles schon beantwortet. Dann möglichst unter Nennung von:

  • Garantie oder Gewährleistung?
  • Gleicher Fehler oder neuer Fehler?
    Gruß
    loderunner (ianal)

Das der Hersteller drei mal nachbessern darf ist mir bekannt aber wer will ein Gerät haben das im ersten Jahr drei mal repariert worden ist? Deshalb die Frage ob man theortisch da irgendwie raus kommt.

Gehen wir einfach mal davon aus das es sich bei dem Fehler um den selben handelt und das noch Garantie auf dem Gerät ist.

Hallo,

du hättest die Links zu der FAQ doch mal lesen sollen …

Gegen den Hersteller gibt es keine Ansprüche, es sei denn aus einer freiwilligen Herstellergarantie - und dort darf er soviele Nachbesserungsversuche vorsehen, wie es ihm beliebt.

VG
EK

@EK
Woher weißt du das ich den FAQ nicht gelesen habe? Vielleicht habe ich Ihn nur nicht verstanden. :smile:

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr Safrael sagte :

===
Der Hersteller kann bis zu drei mal nachbesern.
Wenn das vierte mal nachgebessert werden müßte kannst Du das Geld zurück verlangen.

und jetzt sagt EK

===
Gegen den Hersteller gibt es keine Ansprüche, es sei denn aus einer freiwilligen Herstellergarantie - und dort darf er soviele Nachbesserungsversuche vorsehen, wie es ihm beliebt.

Was ist nun richtig???

Aber wie gesagt ich weiß das der Hersteller ein recht auf Nachbesserung hat ich wollte aber wissen ob es irgend ein „Präzedenzfall“ gibt, mit der die Sache ausgehebelt wird. Sprich man sein Geld zurück bekommt oder kann man da nur auf die Kullanz des Herstellers hoffen?

Hallo,

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr Safrael sagte :

Safrael hat leider Unsinn geschrieben. Es stimmte in dem Posting genau gar nichts. Verlass Dich im Zweifel lieber auf EK und die FAQ:1152.
Gruß
loderunner (ianal)

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