Nachbestelldauer Handy

Hallo,

ich habe über mein Laden des Vertrauens ein Handy bestellt. Dieses musste der Ladenbesitzer bei „Phonehouse“ bestellen. Leider war es dort ausverkauft und muss nachbestellt werden. Weiss jemand wielange es dauert bis ausverkaufte Artikel wieder im Lager sind?

*edit

bis ausverkaufte Artikel wieder lieferbar sind

Moinsen,

abgesehen vom geringen Input, den du uns gibst (fehlender Provider, Hersteller, Typ) kann dir das hier bestimmt niemand genau sagen. Weil das nicht nur auf die o.g. fehlenden Infos ankommt, sondern auch auf evt. vorhandene Stückzahlen im Zentrallager des Anbieters, wenns dort nicht mehr da ist, auf die Bestände des Herstellers,…
Und es gibt Umstände, die keiner beeinflussen kann (Wegezeiten, Engpässe bei Zulieferern, überraschende Insolvenzen, etc.)

Also, Sorry, aber da musst du dich auf die Aussagen dieses Lädleins deines Vertrauens wohl verlassen, reelle Lieferzeiten pendeln zwischen 1 Woche und 6-8 Monaten. Aber das ist dir bestimmt nicht genau genug (verständlicherweise)

cheers Topper

Provider ist Vodafone
Hersteller Nokia
Typ: N900

Die Frage ist wie lange es dauert bis Phonehouse ausverkaufte Ware wieder bestellt und versendet. Ich habe schon eine Mail an Phonehouse geschickt, warte allerdings vergeblich auf eine Antwort.

Ok, also, die Angaben haben aus Prinzip gefehlt, nicht weil sie uns diesbezüglich einen Einblick in die Logistik von Vodafone/Phonehouse und Nokia erlauben. Also wenn sich hier nicht durch Zufall ein Insider einmischt, dann hast du schlechte Chancen, eine genaue Antwort zu bekommen.

cheers Topper

Provider ist Vodafone
Hersteller Nokia
Typ: N900

Hallo,

da das Handy brandneu ist, und auch nach intensiver Recherche selbst in der Bucht nur eine Handvoll zu finden sind, nehme ich an, dass Du wohl, wie schon so oft bei Nokia mit neuen Modellen, einige Wochen ggf. sogar Monate warten musst.

Offensichtlich halten bisher nur einige sehr ausgewählte wenige Menschen dieses Handy in der Hand, was alleine daran zu erkennen ist, dass es in den einschlägigen Test-Communities (cia.de usw.) bisher keine/wenige Testberichte zu dem iPhone-Gegner gibt :smile:

Allerdings, hatte ich es in Hamburg in einer größeren Einkaufspassage schon gesichtet, und die ansonsten ehr unfähige Mitarbeiterin konnte verglichen zum N97 einige Fehler aufzählen, die einen vorsichtig sein lassen sollte das Handy vor Aktualisierung der Firmware zu kaufen …

Mir bekannt ist:

  • Keine Sprachausgabe im Navi
  • keine MMS
  • keine Videotelefonie
  • wahrscheinlich noch das eine oder andere …

Das Gerät hat zwar die entsprechende Hardware implementiert, aber durch den eigentlich genialen Schachzug Linux als Betriebssystem zu verwenden, muss man halt noch ein wenig warten bis diverse Programme verbessert und überhaupt erstellt werden, dass könnte dann allerdings auf Dauer besser sein als beim Symbian OS.

Da das N97 die gleichen Eigenschaften hat, sollte man sich momentan noch überlegen doch lieber das N97 zu kaufen, es sei denn man lebt zunächst mal mit „Halbheiten“, bzw. hat zumindest Zeit auf neue Firmwareupdates zu warten. Letzteres ist dann auch schneller lieferbar …

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://schiffmann.com

Das Handy ist seit Oktober 2009 auf dem Markt. Also so „brand-neu“ ist es nicht mehr :wink:

Das Handy ist seit Oktober 2009 auf dem Markt. Also so
„brand-neu“ ist es nicht mehr :wink:

War nur dummerweise fast nirgends lieferbar … bis heute … erst in diesem Jahr die ersten Exemplare gesichtet …

evtl. habe ich wichtige Angaben vergessen:

Ich habe Montags einen Vertrag entschlossen + Handy. Für dieses Handy habe ich bei Abschluss des Vertrages noch 180 Euro bar bezahlt. Der Besitzer versicherte mir, dass das Handy am Mittwoch da ist. Das Handy hat ER bestellt NICHT ICH, d.h das Handy wird zu ihm geliefert und er ruft mir an wenn es da ist. Sollte das Handy laut diversen Antworten erst nach Monaten ankommen, dann muss ich in dieser Zeit finanziell trotzdem für meinen abgeschlossenen Vertrag zahlen. Meine Frage ist ob das rechtskräftig ist. Ich habe ja nichteinmal das Gerät und soll dann für den Vertrag zahlen?

OK, das ist in der Tat ein wichtiges Detail. Jetzt ist die Frage zwar immer noch, ob es eine Fillialumlagerung des Shops ist, oder ob entsprechende Engpässe auf nicht absehbare Zeit zu erwarten sind. Fakt ist, dass der Verkäufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und du eine Nachbesserung verlangen kannst, d.h. es gibt Verträge mit und ohne Handy - du solltest also für die Lieferzeit (Zeit ohne Handy) auch nur den Vertrag ohne Handy zahlen. Eine entsprechende Erstattung würde ich an deiner Stelle bei Abholung des Gerätes verlangen.

cheers Topper

PS: das ist keine verbindl. Rechtsberatung und ich stehe für nichts gerade (FAQ 1129 o.ä.) :wink:

Sofern ich das richtig verstanden habe ist das sinngemäß nichts anderes, wenn ich für eine Wohnung Miete zahle in die ich erst in einem Monat einziehen kann. Mir würde Geld für den abgeschlossen Vertrag abgebucht werden, obwohl ich noch nichteinmal das Gerät besitze. Ich habe jetzt eine Widerrufung für das Handy und eine für den Vertrag geschrieben. Wobei ich gelesen habe das man von einem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen kann, sofern man die besagte Ware/Vertrag ONLINE abgeschlossen habe. So wie ich das im Kopf habe, besteht aber eine gesetzliche Widerrufsmöglichkeit. Es wäre jedenfall was anderes, hätte ich den Vertrag noch nicht abgeschlossen, geschweigedenn das Handy BAR bezahlt.

Falsch, du hast kein Widerrufsrecht. Das besteht nur bei Fernabsätzen. Außerdem haben beide Vertragspartner mit beiderseitigen Einverständnis eindeutig vor Ablauf der 14 Tage mit der Leistungserbringung begonnen. Die freigeschaltete Simkarte ist Hauptvertragsbestandteil, das Handy nur eine „lästige“ Zugabe.
Was der Shop dann für eine Lösung findet, ist reine Kulanzsache/Kundenfreundlichkeit.

Eine Rückabwicklung kommt vielleicht eher infrage, d.h. du mahnst den Shop min. 2 mal und räumst ihn jeweils eine Frist von sagen wir mal 14 Tagen ein. Denn nach 2 Nachbesserungen kannst du auf eine Rückabwicklung/Wandlung bestehen.

Inwiefern der Vertrag dann aber vorzeitig gekündigt oder umgestellt wird oder ob du Ersatz/Entschädigung bekommst, kann ich dir nicht sagen!

cheers Topper

das heißt im Klartext, das mir nichts anderes übrig bleibt als auf das Handy zu warten, und mich den Kosten des Vertrags selbst ohne Handy auszusetzen.

Richtig, bleibt nur die Kompromisslösung der bereits erwähnten Wandlung. Damit ist das Rechtliche klar.

Wenn du aber dich bei Vodafone meldest, natürlich erst, wenn die Sache erledigt ist, und um eine Lösung bittest, höflich, freundlich und nicht gerade fordernd, dann hast du gute Chancen auf eine entsprechende Erstattung. Ich weiss aus Erfahrung, dass sich Vodafone recht großzügig zeigt, wenn man freundlich bleibt.

cheers Topper

Hallo,

Falsch, du hast kein Widerrufsrecht. Das besteht nur bei
Fernabsätzen. Außerdem haben beide Vertragspartner mit

Falsch, es gibt selbstverständlich bei Nichtvertragserfüllung auch ein Rücktritts- bzw. Widerruftsrecht.

Wobei, in diesem Fall das Problem besteht, dass der Vertragspartner und die zugesicherte Leistung des Vertriebspartners leider zwei Paar Schuhe sind. Vodafone … hat sicherlich seinen Vertragsbestandteil erfüllt, allerdings der Händler nicht.

Damit hat der Vertragsnehmer noch lange kein Recht, den Vertrag mit Vodafone rückgängig zu machen (Vertragsleistung wird/wurde ja erfüllt), aber der Vertragsnehmer hat ein Recht aufgrund nicht erbrachter Leistung das Recht den Vertragsvermittler (also den Händler) für entgangenen Schaden haftbar zu machen. bzw. in den Regress zu nehmen.

Allerdings wird das auch wieder schwierig, müsste doch der Vertragsnehmer nachweisen, dass er momentan gar kein Handy besitzt und damit die Vertragsleistung nicht nutzen kann. Fällt wohl den meisten hier im Forum ehr schwer …

Der Vertragsnehmer hat in diesem Fall nur das Recht auf die Herausgabe des bestellten Handys … welches nicht zwangsläufig lieferbar ist, und er kann diesbezüglich eine Nachfrist setzen, diese hat allerdings das Problem, dass selbst wenn Nokia noch 3 Monate benötigt um das n900 nun endlich liefern zu können, es nicht zu können (aktuell = Höhere Gewallt, unter Garantie in den AGBs ausgeschlossen) und wenn der Vertragsnehmer (wie oben genannt) keine andere Möglichkeit (Nachweispflicht des Vertragsnehmers) hat diese erworbene Vertragskarte zu nutzen.

Aber in dem Fall muss er diesen Umstand schriftlich dem Vertragspartner mitteilen und dieser kann zur Vertragserfüllung ein altes A35 von Siemens rauslegen, damit der Vertragspartner wenigstens mit seiner Karte das Angebot nutzen zu können.

Das Gymmik in Form eines neuen Handys ist leider in dem Fall völlig außen vor zu sehen.

Das ist allerdings in der Sachlage völlig anders bei PrePaidkarten, denn hier ist das Handy an die Karte gekoppelt und kann deshalb im gesamten Vertrag rückgängig gemacht werden, aber davon scheint hier nicht die Rede zu sein, ich kenne nämlich keinen Anbieter der das N900 mit Sim/Netlock vertreibt, um genauer zu sein … in diesem Fall kann es sogar sein, dass selbst Nokia das Handy nicht liefern kann … weil der Container noch on Water ist …

Eine Rückabwicklung kommt vielleicht eher infrage, d.h. du
mahnst den Shop min. 2 mal und räumst ihn jeweils eine Frist
von sagen wir mal 14 Tagen ein. Denn nach 2 Nachbesserungen
kannst du auf eine Rückabwicklung/Wandlung bestehen.

Falsch …
Wie schon oben beschrieben, der Shop kann höchstens zur Gebührenzahlung verdonnert werden, wenn der VN die Leistung von Vodafone nicht nutzen kann, dabei ist noch nicht einmal der volle Umfang (UMTS usw.) notwendig, ansonsten könnte er (wie schon in meinem vorherigen Posting N900 … benannt) sowieso dem Vertriebspartner einen Strich durch die Rechnung machen, denn das N900 bietet sowieso (aus technischer Fehlbarkeit) nur einen Teil der Leistung die durch Vodafone theoretisch erreicht werden könnte (MMS, Videotelefonie …).

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://schiffmann.com

Achtung: ich bin kein Anwalt, alle oben genannten rechtlichen Hinweise sind unbedingt im Zweifelsfalle durch Rechtsanwälte oder der ÖRA zu prüfen, die Verbraucherzentrale berät in diesem Fall gern.

Wow! Das war doch mal eine kompetente Antwort. Vielen Dank für die Mühe.

1 „Gefällt mir“

Was ist denn da los. Habe gerade in zahlreichen Online-Shops das Nokia N900 gesucht. Bei allen bis auf einen Shop war der Lieferstatus auf „ausverkauft“ oder „artikel nicht lieferbar“…