Nachbildungen von Marken und Urheberrecht

Guten Tag,

eine Person hat eine Nachbildung von z.B. einem Plüschtier eines nahmhaften Herstellers hergestellt, und sich dabei
bis auf einige Details an einer Vorlage aus dem Handel orientiert. Hätte er nun auch die Möglichkeit, diese Nachbildung zu verkaufen oder würde er dadurch die Urheberrechte des Herstellers verletzen?

Ich bin für jede Antwort dankbar!

mfg
Raber

Ich bin für jede Antwort dankbar!

…schonmal dran gedacht das der Zoll gefälschte Ware aus China der der Tschechei (nur mal als Beispiel) einpackt, wenn sie denn was finden, und wieder dem Werststoffkreislauf zuführen? Überlege mal ob die das nur aus Spaß machen :wink:

Dabei wurde ja auch versucht den Eindruck zu erwecken, dass es Markenware sei. Die Produkte wurden bis ins kleinste Detail extra dafür kopiert; um die Waren scheinbar als Markenartikel teurer zu verkaufen. In diesem Fall der Nachbildung wird es aber ausdrücklich als Nachbildung und nicht als Original Markenartikel verkauft. Wie gesagt sind auch einige Details ganz anders als bei der Vorlage, es wurde sich nur stark daran orientiert.
Es gibt z.B. auch Imitate von Markengürteln, die fast wie original aussehen, bis auf wenige Abwandlungen (z.B. steht nicht „BOSS“ sondern „BO55“ drauf). Diese werden jedoch legal im Geschäft verkauft.

Wäre das also nicht ein Unterschied?

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Raber,

Urheberrecht gehört zu Wort, Bild und Ton und hat mit Plüschtieren nix zu tun.

Gestalterrisches kann man sich als Geschmacksmuster schützen lassen. Die dazugehörigen Bezeichnungen in Bild-/Wortzeichen (Warenzeichen/Marke).

Bei Interesse hat sicher die Patentamtsseite - oder ggf. ein Patentanwalt - weiteres Wissenswertes zu bieten was den Umfang der jeweiligen Rechte betrifft.

Nachmachen jedenfalls - wenn die Gefahr der Verwechslung besteht - ist durch die entsprechenden Schutzrechte unter Strafe (Schadenersatz) gestellt. Wie diese ausfällt kommt auf den Umfang des jeweiligen Schutzrechtes, die Ähnlichkeit zum Original-Schutzrecht und auf die Ansichten der Richter an.

Gruß
Nita