Nachdem die Werkstatt mit meinen Auto gefahren ist, ist es kaputt

Hallo, heute morgen hat mein Vater meinen Audi S6 in den Nachbarort zu der Autowerkstatt gebracht, wo die Achse vermessen und neu eingestellt werden sollte.

Als mein Vater das Auto dort hin gefahren hat war noch alles in Ordnung und es hörte sich alles normal an.

Heute nachmitttag als ich das Auto bei der Werkstatt vom Hof fuhr machte es im Motorraum schon komische Geräusche und es ruckte beim anfahren( Automatikgetriebe). Ich bin noch mit dem Auto nachhause gefahren (2km). 5 min später wollte ich wieder zu der Werkstatt fahren um die Werkstatt darauf hinzuweisen. Jetzt schaltete das Auto nicht mehr in den 2. Gang und (ich vermute das Getriebe) hört sich gar nicht mehr gut an!

Was soll ich jetzt machen. Das Auto ist ja auch schon 17 Jahre alt. Wer muss es zahlen?

Gruß Nils

Hallo,

du hast das Auto von der Werkstatt abgeholt und damit akzeptiert, dass es o.k. ist.

Da noch mal anrufen und schildern was los ist. Vielleicht wäre das ja auch passiert ohne dass das Auto in der Werkstatt war.

Wennst Zweifel hast genau Auflisten lassen was gemacht wurde und evtl. bei der DEKRA Begutachten lassen.
Du musst beweisen, dass die Werkstatt Mist gebaut hat. Ist allerdings halt auch mit Kosten verbunden.

Viel Glück

Lg aus Bayern

Hallo Nils,

kurze Antwort: der, der den Schaden verursacht hat, muss zahlen. Ist es Verschleiß, sind es Deine Reparaturkosten.

Jetzt ausführlicher: Wenn die Werkstatt den Schaden verursacht hat und dies bestreitet, wird es sicher schwer nachweisbar sein, aber zahlen müssten sie. Hast Du, bzw. Dein Vater, den Kilometerstand bei Abgabe notiert. Ich mache das immer, damit kann ich genau sehen, wie viele km das Fahrzeug bewegt wurde. Natürlich kann ein Automatikgetriebe auch im Hof auf 1m kaputt gehen, aber ein Indiz wäre es. Es kann aber auch einfach sein, dass es einfach ‚Pech‘ war, dass die zwei Ereignisse Werkstatt und kaputtes Getriebe auf einander kommen.

Was sagt denn die Werkstatt dazu, Du hast doch sicher schon angerufen?

Wie gesagt, Verursacher muss zahlen, Nachweis könnte schwierig werden.

Viel Erfolg
nch

Hallo
zunächst „cool down“ dh. langsam machen. Kannst Du beweisen was Du da sagst ? Wer klagt (anklagt) trägt die Beweislastz (i.d.R.).
Ich würde mit dem Werkstattmeister / ggfls. mit dem Geschäftsführer sprechen - sofort !
Notfalls fügen Sie hinzu, dass Sie einen Bekannten zur Arbeit gebracht haben und dieser bestätigen kann, dass diiese jetzigen Feststellungen
seinerzeit nicht vorhanden waren.
Viel Erfolg

Man könnte in so einem Fall den ADAC rufen, weil der Wagen nur im ersten Gang ja nicht gefahren werden kann.
Dann hat man schonmal eine zweite Meinung.

Warum bist Du erst noch nachhause gefahren und nicht sofort wieder in die Werkstatt ?
Jetzt liegt es Dir der Werkstatt nachzuweisen daß der Motor in Ordnung war und Sie diesen kostenlos reparieren müssen.
MfG

Bei einem derart alten Auto ist alles möglich !
Die Werkstatt hat bestimmt nichts am Getriebe gemacht, wenn sie keinen Auftrag hatte. Auf der Rechnung sind die durchgeführten Arbeiten ersichtlich und nur dafür muss die Werkstatt Garantie geben. Bei Achsvermessung und -einstellung wird auch hier (altersentsprechend) nichts zu machen sein.
Klingt hart - aber gibt dem Geschoß den Gnadenstoß !!! Alles andere ist Geldverschwendung.

Hallo,
das hört sich alles nicht gut an. Wer für den Schaden haftet, ergibt sich aus der Beweislage.
Die Frage ist also: Können Sie der Werkstatt beweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch die Werkstatt entstanden ist.
Ferner wäre zu klären, welchen Restwert hat das FAhrzeug noch?

Ohne Gutachter - Gegengutachter etc. wird es nicht gehen. Tipp: Überlegen Sie ob sich der Aufwand lohnt, finanziell u. vor allem nervlich.

Sie.
Ich bin aus der Branche (10 Jahre Daimler) und selbst wenn ich unterstelle, dass Sie hier wahrheitsgemäß schreiben, haben Sie keine Chance, das Ganze der Werkstatt unterzujubeln. Nach 17 Jahren geht ein Getriebe nun einfach mal kaputt. Pech des Nutzers, auch wenn der Zeitpunkt blöd klingt. Aus Ihrer Sicht haben die es kaputt gemacht, aus deren Sicht versuchen Sie es denen in die Schuhe zu schieben. Und nun bewiesen Sie das mal bei nem 17 Jahre alten Auto.

Da hast du leider schlechte Karten. Selbst wenn die Werkstatt den Schaden tatsächlich verursacht haben sollte, kannst Du das praktisch nicht beweisen.

Unabhängig davon kann es bei einem derart alten Auto immer zu Defekten kommen, auch ohne, dass jemandem ein Bedienungsfehler unterlaufen ist.

Reden kannst Du aber trotzdem mal mit der Werkstatt und hoffen, dass die kulant sind. Aber wenn Sie sich stur stellen, sieht es schlecht aus.

Meine Meinung zu Deinem Problem, keine Rechtsberatung.

LG Karl

Hallo nils-dtm,

ich glaube, dass sich die Werkstatt da bestimmt rausredet, Du hättest gleich umdrehen sollen und zurückfahren, wenn die sich auf die Hinterbeine stellen, dann würde ich mich direkt an den Hersteller wenden und den Fall schildern, das hilft evtl.
Viel Glück

Hallo, Nils !

Schon mit der Werkstatt gesprochen ? In aller Freundschaft … ?
Falls die sich quer stellen, wird es schwer, da was zu beweisen.
Da hättest Du sofort aufmucken müssen und gar nicht erst vom Hof fahren dürfen.
Deshalb versuchen, vielleicht auf Kulanzbasis was zu erreichen.

Falls Du beim ADAC bist, kannst Du dort mal mit den Experten reden.
Wenn - z.B. beom Hochbocken - was kaputt ging, können die das vielleicht erkennen und in jedem Fall können Sie dich rechtlich beraten.

Grüße von
M.

Guten Tag,

  1. Sprechen Sie den Geschäftsleiter
    der Werkstatt an und schildern Sie
    den Vorfall.
  2. Wenn ein Defekt vorliegt, so kann
    ein Gutachter herausfinden, ob
    der Schaden kurzfristig in der Werkstatt
    erzeugt wurde oder aber ob
    der Schaden auf Grund
    des Alters des KFZ entstand.
    Sie können Sich auch mit dem Problem
    an die Schiedsstelle des KFZ
    Gewerbes wenden, der zuständige
    Obermeister der Kreishandwerkerschaft kann dann
    den Fall beurteilen.
    Auf jeden Fall entstehen Ihnen Kosten
    wenn ein Sachverständiger
    den Schaden mit ZERLEGUNG
    beurteilen muss.
    Wägen Sie ab und
    besser erst reden !!!
    mfg
    Heumond

Es muss ja derjenige den Schaden tragen, der ihn verursacht hat.
Die Frage bei Ihnen ist meiner Meinung nach eine beweisrechtliche.
Wenn Sie beweisen können, dass der Mangel definitiv erst in der Werkstatt entstanden ist, muss diese ihn auch tragen, soweit sie ihn verursacht hat.

Wenn der Mechaniker nun sagt er hat lediglich die Achse vermessen (oder Ähnliches) wird es für Sie schon schwer zu beweisen, dass der Mangel durch Mitarbeiter aus der Werkstatt verursacht wurde.

Aber bei einem 17 Jahre alten Pkw wird der Schaden höchstwahrscheinlich auf Verschleiß zurückzuführen sein.

Meiner Meinung nach könnte man nach einem Gespräch mit der Werkstatt feststellen, ob diese dafür verantwortlich sein kann oder nicht.

Letztendlich kann ich Ihnen nur zu einem Gespräch mit dieser raten und zum Kauf eines neueren Wagens, da es meiner Ansicht nach sehr unwahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichkeit der Werkstatt bewiesen werden kann.