Bin fast 30 Jahre als Dachdecker tätig gewesen.Seit September 2009 bis einschließlich heute bin ich Krank.Ich hatte dann am 30.09.09 meine Kündigung erhalten.Nach der Kündigungsfrist zum 30.04.2010 wollte ich mir nun meinen Resturlaub auszahlen lassen.Mir wurde dann gesagt das nun nicht mehr mein tariflicher von 30 Tagen sondern der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 tagen zählen würde.Ist es möglich das mir nun 10 Tage weniger angerechnet werden ?
Nachdem ich gekündigt wurde wollte ich mir meinen Resturlaub auszahlen lassen.Mein tariflicher Urlau
Hi Catbooster, leider sind meine Kenntnisse auf diesem Gebiet nicht fundiert genug, als dass ich Dir weiterhelfen könnte; sorry
a.groenewold
Hi Catbooster,
leider sind meine Kenntnisse auf diesem Gebiet nicht so, als dass ich Dir weiterhelfen könnte; sorry
a.groenewold
Hallo,
eine solche Regelung ist grundsätzlich möglich. Sie muß dann aber im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag geregelt sein. --> siehe dort.
Gruß
Ludwig