Nacheheliche Solidarität?

Hallo Rechtskundige,

auf welchem Gesetz begründet sich die sogenannte nacheheliche Solidarität?
Art 6 GG kann es ja wohl nicht sein, denn nach der Scheidung (und bei erwachsenen Kindern) kann man doch nicht mehr von Familie sprechen.
Bei der Auflösung anderer Verträge gibt es doch auch keine nachvertragliche Solidarität, oder könnte ein Arbeitnehmer nach erfolglosem Stellenwechsel von seinem vorherigen Vertragspartner im Zuge nachvertraglicher Solidarität einen „Aufstockungsunterhalt“ einfordern?

Für Hinweise auf Gesetze oder Rechtskommentare (Beck u.ä.) bin ich dankbar.

Viele Grüße,

tantal

auf welchem Gesetz begründet sich die sogenannte nacheheliche
Solidarität?

Art 6 GG kann es ja wohl nicht sein, denn nach der Scheidung
(und bei erwachsenen Kindern) kann man doch nicht mehr von
Familie sprechen.

doch letztlich ist sie auf den schutz der familie zurückzuführen.
denn das „band der ehe“ reißt -zumindest unterhaltsrechtlich- nicht vollständig mit der scheidung.
die in der ehe bestehende solidargemeinschaft hat insofern ausstrahlungswirkung auf die zukunft.

natürlich nur in abgeschwächter form, wie man bereits aus dem eigenverantwortlichkeitsprinzip in § 1569 bgb sehen kann oder auch die begrenzung des unterhalts nach höhe und zeitraum, § 1578b bgb.

faktisch ist die rechtsfigur der nS nur ein konstrukt, um ehegatten, die in ihrer lebensplanung von einer funktionierenden ehe ausgingen und danach z.b. eine feste rollenverteilung hinnahmen, nicht schutzlos zu stellen.

einfachstes beispiel:
30 jahre ehe
mann schafft an, frau kümmert sich ausschließlich um ehe, familie -> scheidung -> frau schutzlos -> unbillig

Bei der Auflösung anderer Verträge gibt es doch auch keine
nachvertragliche Solidarität, oder könnte ein Arbeitnehmer
nach erfolglosem Stellenwechsel von seinem vorherigen
Vertragspartner im Zuge nachvertraglicher Solidarität einen
„Aufstockungsunterhalt“ einfordern?

die ehe mit einem arbeitsverhältnis zu vergleichen, ist sehr gewagt…