Hallo,
wenn man im Trennungsjahr ist und man eine freiwillige und unfbefristete nacheheliche Vereinbarung treffen möchte, muss man diese vom Notar beglaubigen lassen oder reicht eine schriftlich Vereinbarung.
Vertritt der Notar beide Interessen und würde dieser, dem ehemann davon abraten oder muss er nur diese Vereinbarung beglaubigen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
Chidorie
Hallo,
der Notar vertritt die Interessen beider Vertragspartner. Als solcher wird er einen Vertragspartner beraten, wenn dieser durch den Vertrag Nachteile in Kauf nehmen muss.
Oder auch ihm mitteilen, dass er nach Gesetz und Rechtsprechung eben keine unbefristete Unterhaltsurkunde machen muss.
Abgesehen davon, nicht selten werden von den Gerichten Verträge wieder gekippt, die einseitig (ohne Gegenleistung) zu Lasten eines Vertragspartners geschlossen wurden. Sie widersprechen dann nämlich den guten Sitten.
Gruß
Ingrid