Hallo liebe Wissende,
Mal angenommen:
Herr W. muß laut Scheidungsurteil 3 1/2 Jahre nachehelichen Unterhalt an seine
Ex-Frau W. bezahlen. Ex-Frau W. hat bereits seit über einem Jahr einen neuen
Lebenspartner, Herrn K., der nun vor einem halben Jahr bei ihr eingezogen ist.
Herr K. arbeitet vollzeit und trägt mit einem regelmäßigen monatlichen Gehalt
von über 1.200,- Euro netto zum Lebensunterhalt von Ex-Frau W. bei.
Herr W. ist soweit informiert, dass diese neue Partnerschaft der Ex-Frau W. erst 2-3 Jahre existieren muß um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft darzustellen und um somit die nacheheliche Unterhaltszahlung einstellen zu können.
Herr W. hat sich von der Meldebehörde eine schriftliche Auskunft eingeholt,
dass Herr K. bei Ex-Frau W. tatsächlich wohnhaft gemeldet ist.
Frage:
Muß Herr W. jetzt den vollen nachehelichen Unterhalt so lange weiter bezahlen bis
die 3 1/2 Jahre abgelaufen sind obwohl Herr K. wohnhaft bei Ex-Frau W. gemeldet ist?
Oder kann Herr W. sofort eine Unterhaltsreduzierung verlangen oder sogar den Unterhalt
ganz streichen?
Oder zählen die 2-3 Jahre des Zusammenlebens erst ab dem Tag des Einzuges
des Herrn K. bei Ex-Frau W.?
Vielen Dank für jede Antwort
Freundliche Grüße
LM
Hallo LM,
so einfach geht´s leider nicht, wenn die Zahlung im Urteil festgeschrieben ist.
Anwalt von Herrn W. muss die Gegenseite schriftlich zu Unterhaltsreduzierung/-verzicht auffordern. Erst nach Ablehnung ist eine Abänderungsklage zulässig.
Viel Erfolg,wünscht
tantal
Hallo,
danke für die Antwort.
Herr W. würde gerne wissen ob er das jetzt schon beantragen kann oder ob er
wirklich die 2-3 Jahre des Zusammenlebens der Ex-Frau W. und ihres neuen Partners
Herrn K. abwarten muß bis es als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zählt.
Und ab wann zählt diese neue Partnerschaft? Ab dem ersten Tag des Kennenlernens
oder erst ab dem Tag an dem Herr K. bei Frau W. eingezogen ist?
Denn Ex-Frau W. profitiert im Moment von 2 Männern.
Unterhaltsschuldner Herr W. und neuem Lebenspartner Herrn K.
Bitte um weitere Antworten
Danke!
LM
hallo,
der neue lebensgefährte hat aber keinerlei rechtliche verpflichtung die frau finanziell zu unterstützen.
gruß
m.i.g.
Hallo,
das würde ja bedeuten, Ex-Frau W. sucht sich einen „vermögenden“ neuen Kerl,
der so blöd ist Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel, Tankfüllungen, Urlaube
und sonstiges mit zu finanzieren.
Ex-Frau W. spart sich dadurch mehrere hundert Euro pro Monat und erhält trotzdem
weiterhin den nach dem Gehalt des Ex-Mannes Herrn W. errechneten Unterhalt?!
Genau aus diesem Grund sucht sich Ex-Frau W. auch keinen Vollzeit-Job.
Warum auch, sie hat ja genug Geld ohne einen Finger zu rühren.
Wärend die neue Lebensgefährtin von Herrn W. das aufstocken muß was durch die Unterhaltszahlungen des Herrn W. zum Lebensunterhalt fehlt, wird der neue Partner der Ex-Frau W. nicht mit in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen?!
Ein ganz faires Gesetz!
Danke für die „leider schockierende“ Antwort.
LM
hallo,
die neue lebensgefährtin von herrn w ist ebenfalls nicht gesetzlich dazu verpflichtet ihn finanziell zu unterstützen.
eine solche verpflichtung geht man erst mit der eheschließung ein.
gruß
m.i.g.
Hallo,
mag ja sein, dass keiner der neuen Lebenspartner dazu verpflichtet ist.
Angenommen:
Der Ex-Frau stehen nach Zahlung des monatlichen Unterhaltes 1300,- zur Verfügung.
Ihr Lebenspartner verdient 1300,-. = 2600,- monatlich netto.
Beide teilen sich die Lebenshaltungskosten wodurch die Ex-Frau montl. 400,- spart.
Ihr stehen nun 1700,- monatlich zur Verfügung.
Nach allen sonst. Abzügen stehen ihr 900,- montl. zur Verfügung.
Dem Ex-Mann stehen nach Abzug des Unterhaltes 1000,- Selbstbehalt zur Verfügung.
Nach allen sonst. Zahlungsverpflichtungen bleiben ihm 200,- monatlich zum leben.
Woraufhin seine Lebensgefährtin mit drauf zahlen muß damit beide nicht unter gehen.
Wie kann es sein, das eine Lebensgemeinschaft nur draufzahlt und die andere Lebensgemeinschaft nur profitiert.
Ist der nacheheliche Unterhalt nicht dafür gedacht dem geschiedenen Partner eine Grundsicherung zu bieten und nicht ihr zu „übervorteilen“?!
Danke für diese Antwort
Leider macht mich soetwas sehr traurig
LM
hallo,
die rechnung ist völlig irrelevant, da sich der neue lebensgefährte mit sofortiger wirkung von der frau trennen könnte, ohne eine zahlungsverpflichtung zu haben.
gruß
m.i.g.
ps: für mich klinegn deine anfragen deutlich mehr nach neuer lebensgefährtin, die unbedingt so viel geld wie möglich an land ziehen möchte, als nach herrn w.
Hallo LM,
lies bitte auf dieser Seite:
http://www.akademie.de/wissen/duesseldorfer-tabelle-…
„6. Haushaltsführung
Für die Führung des Haushalts eines leistungsfähigen Dritten ist ein Einkommen anzusetzen. Bei der Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen kann in der Regel ein Betrag von 350 EUR monatlich angesetzt werden.“
Hallo
die rechnung ist völlig irrelevant, da sich der neue
lebensgefährte mit sofortiger wirkung von der frau trennen
könnte, ohne eine zahlungsverpflichtung zu haben.
Es geht darum, dass die Ex-Frau einen erheblichen finanziellen Vorteil aus der neuen Partnerschaft zieht. Dieser müßte mit auf den Unterhalt angerechnet werden, schließlich wirtschaften ja beide gemeinsam und die Ex-Frau spart sich einige einhundert Euro.
Hingegen der Unterhaltsverpflichtete nach allen Abzügen nicht allein lebensfähig ist
und somit finanzielle Unterstützung seiner Lebenspartnerin benötigt, die dann das drauflegen muß was durch den „zuviel“ entrichteten Unterhalt Herrn W. am Monatsende fehlt. Herrn M. bleibt nach allen Abzügen sogar weniger als der Hartz IV Regelsatz.
ps: für mich klinegn deine anfragen deutlich mehr nach neuer
lebensgefährtin, die unbedingt so viel geld wie möglich an
land ziehen möchte, als nach herrn w.
Diese Frage ist rein fiktiv und hat allein den Hintergrund sich zu informieren
wie in diesem Falle die Gesetzeslage wäre.
Freundliche Grüße
LM
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Hallo,
dieser Artikel ist Herrn W. auch schon aufgefallen.
Leider ist er auch nicht sehr aussagekräftig.
Zählt das ab Zeitpunkt des Einzuges des neuen Partners oder erst
wenn diese Partnerschaft 2-3 Jahre besteht.
Und was ist wenn die Ex-Frau bestreitet ihrem neuen Lebenspartner den Haushalt
zu führen. Läßt sich das beweisen oder geht man bei Einzug des neuen Partners
automatisch davon aus dass die Ex-Frau dem neuen Partner den Haushalt führt?
Herr W. ist gern bereit sich einen Anwalt zu nehmen und die Kosten dafür zu tragen
allerdings nur, wenn er die Unterhaltskürzung oder gar die komplette Streichung auch
gerichtlich durchsetzen kann.
Danke für alle Infos und freundliche Grüße
LM
Hallo,
der neue lebensgefährte hat aber keinerlei rechtliche verpflichtung die frau finanziell zu unterstützen.
aber die Frau könnte durch die neue Beziehung ihren Unterhaltsanspruch verwirkt haben.
Gruß
Nordlicht
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Hallo,
eine Unterhaltsberechtigte kann ihren Anspruch auch verwirken. Ob dieser Umstand hier gegeben ist, muß man sich von einem erfahrenen Familienrechtler erklären lassen.
Gruß
Nordlicht
Eben das gilt es ja heraus zu finden!
Denn schließlich wirtschaften die beiden ja zusammen wovon die Ex-Frau
nicht unerheblich profitiert. Wieso soll die Ex-Frau also doppelt bezahlt werden?
Danke!
Stellt sich jetzt nur die Frage ab wann das gilt.
2-3 Jahre des Zusammenlebens oder sofort bei Einzug des neuen Partners?
Grüße
LM
Danke.
Leider muß für so eine Beratung wieder Geld ausgegeben werden.
Herr W. wäre gern bereit einen Anwalt zu konsultieren, allerdings nur,
wenn er sich sicher ist, dass es ihm auch gelingt den Unterhlat zu kürzen
oder gar zu versagen!
Freundliche Grüße
LM
Leider muß für so eine Beratung wieder Geld ausgegeben werden.
Sicherlich weniger, als der weitere Unterhalt kostet.
Herr W. wäre gern bereit einen Anwalt zu konsultieren, allerdings nur, wenn er sich sicher ist, dass es ihm auch gelingt den Unterhlat zu kürzen oder gar zu versagen!
Das wird man ihm aber erst nach Prüfung der Unterlagen und des konkreten Sachverhaltes sagen können. Und dazu bedarf es eben der anwaltlichen Konsultation.
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