Ich gebe meiner Exfrau den nachehelichen Unterhalt immer in Bar.
Frage: kann ich ihn trotzdem steuerlich absetzen, wenn Sie mir die Anlage U entsprechend unterschreibt?
Oder muss ich den Betrag überweisen?
Wenn ich Ihr den Nachteil ausgleiche, habe ich davon rund 900€ Steuerersparnis pro Jahr.
man ist bei Barzahlung immer von der Willkür des Empfängers angewiesen ob dieser für spätere Beweiszwecke die Quittung oder die Anlage U unterschreibt oder auch nicht.
Bei Überweisung kann man den nachehelichen Unterhalt immer nachweisen. Sowohl dem Familiengericht als auch der Steuer gegenüber und ist nicht auf das Wohlwollen des Empfängers angewiesen.