Ich gebe meiner Exfrau den nachehelichen Unterhalt immer in Bar.
Frage: kann ich ihn trotzdem steuerlich absetzen, wenn Sie mir die Anlage U entsprechend unterschreibt?
Oder muss ich den Betrag überweisen?
Wenn ich Ihr den Nachteil ausgleiche, habe ich davon rund 900€ Steuerersparnis pro Jahr.
Vielen Dank!