Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Hallo,
wie ist das bei einer Scheidung beim Ehegattenunterhalt. Keine kinder - Ehe hat z.B. zwei Jahre gehalten. Einer arbeitet, der andere hat keine Arbeit (aber nicht durch Ehe verursacht)

Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden.

  • 2 Jahre (so lange wie die Whe dauerte)?
  • kommt auf Richter an?
  • unter Umständen bis zum Tod des Berechtigten?

Danke
Norbert

Hallo Norbert,

es ist hier zu unterscheiden zwischen dem Unterhalt während der Dauer des Getrenntlebens und dem nachehelichen Unterhalt.

Nach § 1579 Nr. 1 BGB kann zwischen den Ehegatten bei kurzer Ehedauer nach der Scheidung unter Umständen kein Unterhalt mehr verlangt werden. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für die Zeit des Getrenntlebens.

Nachehelicher Unterhalt kann bei einer kurzen Ehedauer (kurze Ehedauer = ca. 2 bis max. 5 Jahre) herabgesetzt, versagt oder aber auf eine kurze Zeitdauer begrenzt werden. Es entscheidet hier der Einzelfall.

Hierzu ein Link:
http://www.vaeter-aktuell.de/gesellschaft/Huelsmann1…

Viele Grüsse,
Simone