Hallo,
angenommen A und B sind seit fast 2 Jahren getrennt. Die Scheidung wurde vor etwa einem halben Jahr ausgesprochen.
A bezahlt an B nachehelichen Unterhalt, welcher B auch zweifelsfrei zusteht.
Nun hat A ein Gewerbe angemeldet. B hat dies mitbekommen und möchte auch aus den gewerblichen Gewinnen Unterhalt erhalten.
A teilt aber wahrheitsgemäß mit, dass das Gewerbe nur Verluste verursacht.
Nun will B nichts mehr von der Sache wissen, A möchte aber natürlich weniger Unterhalt bezahlen, da sein Einkommen ja durch die Verluste verringert ist.
Sind, nach der Scheidung angemeldete Gewerbe überhaupt von Relevanz?
Kann B bei erzielten Gewinnen mehr Unterhalt fordern, aber bei Verlusten diese ignorieren?
Oder hat A dann das Recht, den Unterhalt, wegen verminderter Leistungsfähigkeit zu kürzen?
Gruß
Lawrence