Nachehelicher Unterhalt

Hallo,

angenommen A und B sind seit fast 2 Jahren getrennt. Die Scheidung wurde vor etwa einem halben Jahr ausgesprochen.

A bezahlt an B nachehelichen Unterhalt, welcher B auch zweifelsfrei zusteht.

Nun hat A ein Gewerbe angemeldet. B hat dies mitbekommen und möchte auch aus den gewerblichen Gewinnen Unterhalt erhalten.
A teilt aber wahrheitsgemäß mit, dass das Gewerbe nur Verluste verursacht.
Nun will B nichts mehr von der Sache wissen, A möchte aber natürlich weniger Unterhalt bezahlen, da sein Einkommen ja durch die Verluste verringert ist.

Sind, nach der Scheidung angemeldete Gewerbe überhaupt von Relevanz?

Kann B bei erzielten Gewinnen mehr Unterhalt fordern, aber bei Verlusten diese ignorieren?

Oder hat A dann das Recht, den Unterhalt, wegen verminderter Leistungsfähigkeit zu kürzen?

Gruß
Lawrence

Hallo,

das Zauberwort heißt hier: ehebedingt!

Das fehlt wohl, wenn nicht während der Ehe schon der Grundstock gelegt wurde.

Ob die Verluste aus dem Gewerbe die Unterhaltszahlung mindern? Bin ich mir nicht so sicher. Dürfte evtl. darauf ankommen, ob der Sprung in die Selbstständigkeit leichtfertig gemacht wurde oder nicht.

Einkommenverluste, die z. B. auf unverschuldeten Arbeitsplatzverlust fußen, muss der/die Unterhaltsberechtigte mittragen.

Gruß
Ingrid