Die Ex hat einen gültigen Unterhaltstitel. Arbeitet 3-4 Tage die Woche schwarz als Bediehnung bezieht gleichzeitig Harz IV. Im Herbst 2007 wird sie angeschrieben dass man für sie keinen Unterhalt mehr zahlen wird, da die Kinder (18 und 15) alt genug seien, dass sie selber für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Im Januar 2008 werden die Zahlungen auch eingestellt. Auf das Schreiben oder die eingestellten Zahlungen hat sie nie reagiert.
Im Januar 2010 wird sie aufgefordert den gültigen Titel zu löschen. Keine Antwort.
Wie stehen die Chanzen bei einem Rechtsstreit den Titel loszuwerden oder muß ev. nachträglich für die letzten Jahre der Unterhalt nachgezahlt werden?
Hallo,
Die Ex hat einen gültigen Unterhaltstitel. Arbeitet 3-4 Tage
die Woche schwarz als Bediehnung bezieht gleichzeitig Harz IV.
Diese Einkommen hätten bei der Unterhaltszahlung für die Mutter (auf keinen Fall bei den Kindern) angerechnet werden müssen. Die Ex hätte Einkommen von sich aus an den Unterhaltsverpflichteten melden müssen. Wenn sie das nicht getan hat, hat sie sich dadurch einen Verwirkungsgrund nach § 1579 BGB eingehandelt.
Allerdings frage ich mich, wie hoch denn der Ehegattenunterhalt war, wenn sie (auch wenn ich das „schwarze Einkommen“ unberücksichtigt lasse) sie trotzdem Hartz IV bekommt? Hat sie denn an die Behörden gemeldet, dass sie Unterhalt bezieht?
Im Herbst 2007 wird sie angeschrieben dass man für sie keinen
Unterhalt mehr zahlen wird, da die Kinder (18 und 15) alt
genug seien, dass sie selber für ihren Lebensunterhalt sorgen
kann. Im Januar 2008 werden die Zahlungen auch eingestellt.
Das ist ein äußerst gefährliches Vorgehen. Einfach die Zahlungen einstellen, obwohl der Titel noch Gültigkeit hat. Exe hätte hier den Gerichtsvollzieher losschicken können.
Der richtige Weg ist, dass man(n) bei Gericht eine Abänderungsklage macht.
Auf das Schreiben oder die eingestellten Zahlungen hat sie nie
reagiert.
Im Januar 2010 wird sie aufgefordert den gültigen Titel zu
löschen. Keine Antwort.
Löschen ist hier Vertrauenssachen. Normalerweise wird der Titel zurückgegeben oder es wird schriftlich versichert, dass er ungültig ist.
Wie stehen die Chanzen bei einem Rechtsstreit den Titel
loszuwerden oder muß ev. nachträglich für die letzten Jahre
der Unterhalt nachgezahlt werden?
Wenn sie die verschwiegenen Einkünfte erst kurz hat, ist ja der Verwirkungsgrund noch neu und man kann für die Vergangenheit (vor den Einkünften) nicht auf Verwirkung hinweisen.
Hat sie die verschwiegenen Einkünfte aber schon seit 2007, hat der Mann relativ gute Chancen dass die Verwirkung im Nachhinein anerkannt wird.
Normalerweise ist es aber so, dass man eben gleich zum Gericht geht und nicht lange Zeiten wartet.
Ob man damit erfolgreich argumentieren kann, dass sie das Geld jetzt jahrelang nicht eingefordert hat, es also nicht benötigte, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Ingrid