Nachehelicher Unterhalt

Hallo zusammen,
angenommen eine langjährige Ehe wird geschieden.
Das Vermögen, Haus- und Sachwerte, werden geteilt.
Die Ehefrau ist nicht erwerbstätig und sie wird es wegen einer psychischen Krankheit auch nicht mehr werden.
Ist dann trotzdem, obwohl ja jetzt durch Auszahlung vermögend, nachehelicher Unterhalt zu zahlen?

Und weiss jemand wo man den Wert eines Hauses kostengünstig schätzen lassen kann?

Danke für Eure Antworten

hi!
wir haben unser haus vor ca 10 jahren durch einen makler schätzen lassen… aber vorsicht: „wessen brot ich ess, dessen lied ich sing!“ das kann auch so richtig nach hinten losgehen. der tatsächliche verkaufswert lag ca 1/3 über dem schätzwert.
lg
paul

Danke Paul für deine Antwort.
Aber kann mir keiner bei meiner 1. Frage helfen?

Hallo,

Ist dann trotzdem, obwohl ja jetzt durch Auszahlung vermögend,
nachehelicher Unterhalt zu zahlen?

Das Unterhaltsrecht kann man kurz auf einen Nenner bringen: Unterhaltsberechtigt ist, wer bedürftig ist.

Im Regelfall muss sie das Geld gewinnbringend und sicher anlegen und die Zinserträge werden dann unterhaltsmindernd eingesetzt.

Es gibt evtl. noch mehr Möglichkeiten, die aber mangels Kenntnis nicht beantwortet werden können:

Ist das Haus schon geteilt, weil ja angeblich schon ausbezahlt?
Wie hoch ist in diesem Fall das Vermögen?
Wer bewohnt das Haus jetzt?

Und weiss jemand wo man den Wert eines Hauses kostengünstig
schätzen lassen kann?

Bei einem vereidigten Sachverständigen.
Makler usw. würde ich als Gegenpartei nicht anerkennen. Bei meinem Mann hat ein Makler ein ererbtes Haus mal 80 % höher geschätzt, als der Sachverständige und der tatsächlich erzielbare Verkaufswert.

Hallo Ingrid,
danke für deine Antwort.
Verstehe ich das richtig, das dann trotzdem noch Unterhalt zu zahlen ist? Denn die Zinserträge werden ja zum Lebensunterhalt nicht reichen.
Greift das Sozialamt auch auf das Vermögen der Ehefrau zu?

Es gibt evtl. noch mehr Möglichkeiten, die aber mangels
Kenntnis nicht beantwortet werden können:

Ist das Haus schon geteilt, weil ja angeblich schon
ausbezahlt?

Nein

Wie hoch ist in diesem Fall das Vermögen?

je nach Höhe des Wertes des Hauses. Ihr Anteil wird schätzungsweise bei ca. 40000-50000 € liegen.

Wer bewohnt das Haus jetzt?

Der Ehemann. Er zahlt auch noch den Restkredit ab.

Verstehe ich das richtig, das dann trotzdem noch Unterhalt zu
zahlen ist? Denn die Zinserträge werden ja zum Lebensunterhalt
nicht reichen.

das lässt sich nicht sagen, da eine der wichtigsten voraussetzungen für den unterhaltsanspruch (hier wohl: http://dejure.org/gesetze/BGB/1572.html ) die frage der bedürftigkeit des potenziellen unterhaltsgläubigers ist, http://dejure.org/gesetze/BGB/1577.html .

dabei sind nicht nur die zinsen/erträge des vermögens der möglichen gläubigerin zu beachten (wie oben behauptet wurde), sondern auch der vermögensstamm selbst (wortlaut § 1577 I bgb). unerheblich ist, ob das vermögen aus einem zugewinnausgleich stammt.
nur in ausnahmefällen (abs.3) braucht dieser stamm nicht angerechnet werden (bei reinem geldvermögen abzulehnen)
dabei ist weiter zu beachten, dass ein „notgroschen“ (zumindest 5000€) des vermögensstammes verbleiben muss.

außerdem ist unklar, ob der potenzielle unterhaltsschuldner überhaupt leistungsfähig ist, § 1581 bgb.

man bräuchte also noch zusätzliche informationen, ganz zu schweigen davon, dass die höhe eines möglichen unterhalts nur bei offenlegung aller vermögensverhältnisse ermittelt werden kann.