Nachehelicher Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe seit 2003 getrennt von meiner Frau und bin seit Dezember 2005 nach 20 jähriger Ehe geschieden worden. Ich muss an meine Ex-Frau nachehelichen Unterhalt zur Aufstockung ihres Einkommens (400 € Job in einer Anwaltskanzlei seit 2004) zahlen.
Sie ist inzwischen 53 Jahre alt und sieht keine Veranlassung sich um eine Arbeit, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, zu bemühen. Zitat: „ich schreibe Bewerbungen, aber als Reno- und Notarsgehilfin finde ich keine Arbeit.“
Es ist anzumerken, dass sie ca 10 Jahre nur eingeschränkt berufstätig war, und sich in dieser Zeit um unsere jetzt 19 jährige gemeinsame Tochter gekümmert hat.
Meine Frage ist nun, ob nach dem neuen Scheidungsgesetz nicht doch eine Möglichkeit für mich besteht, zu einer neuen Regelung zu kommen. Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle? Muss meine Exfrau dann eine Klage gegen mich anstrengen, um zu einer neuerlichen richterlichen Entscheidung zu kommen oder flattern mir Zahlungsbefehle und Pfändungsbescheide ins Haus?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Mit freundlichem Gruß
H. Lehmann

Hallo,

ich werde mal nach meinem Kenntnisstand antworten. Deine Frau ist 53 und sie hat einen 400 Euro Job, ich weiss nicht wie Männer darauf kommen das in unserer Zeit Menschen mit 53 Jahren die Arbeit vor die Tür getragen wird. Nachdem sie sich jahrelang um die Familie gekümmert hat und auf ihre eigene Karriere verzichtet hat.

Die Zahlung einstellen, solltest Du Dir sehr gut überlegen. Nicht nur das es einen Klageweg gibt, es gibt auch den Weg über die Staatsanwaltschaft, bei Unterlassen der Unterhaltspflicht kann es bis zu 3 Jahren Haft geben. Also genau nachdenken. Wenn Deine Frau nachweist das sie sich um eine Vollzeitstelle kümmert und sie sucht, kann ihr die Tatsache das sie in ihrem Alter diese nicht bekommt, nicht zum Nachteil angerechnet werden und das ist auch richtig.

Der aktuelle Gesetzestand ist zum Nachteil der Frauen und zum Vorteil der Männer ausgelegt, ich persönlich finde es schlimm.

Hallo Herr Lehmann,

das hört sich nicht so gut an ! Das schreit nach einem gutem Anwalt ! Ich weiss nur nicht ob ich den hier nennen darf :smile:

„20 jähriger Ehe geschieden“ - sehr lange (wird schwer)

„nachehelichen Unterhalt“ das normal - zu Prüfen wäre ob die Summe der 7/8 Regel stimmt !

„Meine Frage ist nun, ob nach dem neuen Scheidungsgesetz nicht doch eine Möglichkeit für mich besteht, zu einer neuen Regelung zu kommen.“ - Zumindest kann eine Zeitliche Begrenzung gerichtlich fixiert werden.

„Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle?“ - Nicht machen ! Sehen die Richter gar nicht gerne und kann mal das Zünglein dan der bekannten Waage sein !

„Muss meine Exfrau dann eine Klage gegen mich anstrengen, um zu einer neuerlichen richterlichen Entscheidung“ Ja !

„zu kommen oder flattern mir Zahlungsbefehle und
Pfändungsbescheide ins Haus?“ Gehlatspfändung macht sich bei Arbeitgeben nicht so gut !

Beste Grüße
k.stone

Hallo,

nicht einfach die Zahlungen einstellen. Wenn die Zahlung z. B. im Scheidungsurteil tituliert ist, kommt mit ziemlicher Garantie der Gerichtsvollzieher.

Beim Bewerben kannst ihr doch helfen. Wenn Du nicht weißt, wie man das in einem solchen Fall am besten macht, ruf mich einfach an: 09193-9610

Gruß
Ingrid

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