Unterhalt kann immer nur derjenige beantragen (und bekommt ihn auch meistens gewährt), der nach einer Scheidung finanziell schlechter gestellt ist als der andere Partner.
Sofern man als Selbständiger als Geschäftsführer mit eigenem Festgehalt agiert, kann man natürlich auch die täglichen Fahrten zu seinem Unternehmen absetzen sowie die Kosten für das Fahrzeug, sofern man es als Betriebsfahrzeug angemeldet hat. Generell kann alles abgesetzt werden, was nachweislich betriebsbedingte Kosten sind, außer Gehälter für Angestellte und Bestechungsgelder.
Falls es zum ersten Mal zu einer Steuererklärung als Selbständiger kommt, würde ich empfehlen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Gerade als Selbständiger kann man alleine schnell einen Fehler machen, mit einem Steuerberater ist man auf der sicheren Seite, da auch dieser für Fehler zur Verantwortung gezogen werden kann.
Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.