Nachehelicher Unterhalt auch für Selbständige

Hallo,

kann ein Selbständiger eigentlich bei der Steuererklärung nachehelichen Unterhalt geltend machen? Oder - anders gefragt - kann ein Selbständiger auch all das geltend machen, was ein Arbeitnehmer geltend machen kann? Also z.B. auch Fahrtkosten zur Firma?

Danke schonmal im Voraus

Hallo hfischer,

also als selbständiger kannst du ebenso den nachehelichen Unterhalt geltend machen, nur bei den Fahrtkosten wirst ein Fahrtenbuch führen müssen.

Unterhalt kann immer nur derjenige beantragen (und bekommt ihn auch meistens gewährt), der nach einer Scheidung finanziell schlechter gestellt ist als der andere Partner.

Sofern man als Selbständiger als Geschäftsführer mit eigenem Festgehalt agiert, kann man natürlich auch die täglichen Fahrten zu seinem Unternehmen absetzen sowie die Kosten für das Fahrzeug, sofern man es als Betriebsfahrzeug angemeldet hat. Generell kann alles abgesetzt werden, was nachweislich betriebsbedingte Kosten sind, außer Gehälter für Angestellte und Bestechungsgelder.
Falls es zum ersten Mal zu einer Steuererklärung als Selbständiger kommt, würde ich empfehlen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Gerade als Selbständiger kann man alleine schnell einen Fehler machen, mit einem Steuerberater ist man auf der sicheren Seite, da auch dieser für Fehler zur Verantwortung gezogen werden kann.

Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.

Nachtrag:
Vielleicht habe ich die Frage zu dem nachehelichen Unterhalt falsch verstanden. Zahlen Sie bereits Unterhalt? Dann können Sie diesen, wie jeder andere auch, in ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen als Unterhaltsleistung (mit den entsprechenden Nachweisen).

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen! Zur Zeit bin ich noch angestellt. Naja, und selbständig ohne Steuerberater zu sein, ist, glaube ich, sowieso keine gute Idee. Da gibt es zu viel, das man selbst nicht weiss… :smile:

Eine weise Entscheidung, sich für einen Steuerberater zu entscheiden. Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg!

Moin, entschuldige meine späte Antwort.
Also die fahrtkosten zur Arbeit und zurück kann man steuerlich geltend machen.
Wie es allerdings mit dem Unterhalt aussieht würde ich einfach mal nen Steuerberater fragen der sollte das doch eigentlich wissen.
Gruß B.

hallo,

grds. kann auch ein selbständiger unterhalt beanspruchen, sofern die voraussetzungen dafür gegeben sind.
grds. kann auch ein selbständiger ausgaben analog einem angestellten geltend machen, sofern die voraussetzungen dafür gegeben sind und die ausgaben im zusammenhang mit seiner selbständigkeit stehen.

saludos, borito