Person A ist weiblich und seit über einem Jahr von Person B geschieden. Kind C lebt bei A und dem neuen Lebenspartner von A, dem Y.
Y hat ein Haus im Alleineigentum, in dem A und C ebenfalls leben, wobei A und Y nicht verheiratet sind.
Y kommt alleine für die Kredite seines Hauses auf, A hat keinen Mietvertrag sondern beteiligt sich an den laufenden Kosten (Einkauf etc.).
Im Juni2007 entscheidet ein Gericht, dass B an A nacheheliche Zahlungen leisten muss, weiterhin leistet B den Mindestsatz für das Kind C.
B ist nun aber der Meinung, die Zahlungen an A wären nicht mehr erforderlich, zumal eine neue Lebenspartnerschaft von A eingegangen worden ist; weiterhin ist B der Meinung, dass sich die nachehelichen Unterhaltszahlungen ohnehin ein Jahr nach Urteilsspruch (s.o.) erledigt hätten.
B arbeitet zu 100 %, A hat eine Teilzeitstelle mit cirka 40 % und C ist fünf Jahre alt.
Ist B mit dieser Aussage im Recht?
Weiterhin will B das Kind C jedes zweite Wochenende sehen, weshalb er es an der neuen Wohnanschrift von A und C (ca. 30 km einfache Entfernung) abholt und einen Tag später wieder zurück bringt. B fordert A auf, künftig an der Abholung / Rückfuhr von C zu beteiligen. Besteht seitens des B hierauf denn ein Rechtsanspruch?
Vielen Dank bereits jetzt
Stefan