Nachehelicher Unterhalt

Hallo,

angenommen, ein Alg-II-Bezieher bekommt Unterhalt.

Was würde passieren, wenn der Unterhaltspflichtige seine Unterhaltsleistungen einstellt? (Kindesunterhalt bleibt außen vor, da dieser z. B. weiterhin bezahlt würde.)

Agnes

Hallo,

wenn der Unterhalt tituliert ist (Scheidungsurteil, Unterhaltsurteil, Notarurkunde o. Ä.) wird beim Unterhaltspflichtigen gepfändet.

Die ARGE wird so rechnen, als ob der Unterhalt weiter fließt, falls sich der Unterhaltsberechtigte weigert, Versuche zu unternehmen, dass das Geld doch noch fließt.

Man muss immer erst alle rechtmäßigen anderen „Geldbeschaffungsmöglichkeiten“ ausschöpfen, bevor man Steuergelder in Anspruch nehmen kann.

Gibt es vom Gericht einen Beschluss, dass der Unterhalt (vorübergehend oder immer) nicht mehr bezahlt werden muss, muss die ARGE eine neue Berechnung machen.

Gibt es keinen Unterhaltstitel, fordert die ARGE vom Ex-Ehepartner die Einkommensunterlagen an und wird eine Unterhaltsberechnung machen.

Gibt es ein Urteil/einenBeschluss, dass der Unterhalt ab dem Tag X nicht mehr bezahlt werden muss, muss die ARGE eben den vollen Alg-II-Satz bezahlen, und ihre Unterhaltsberechnung geht ins Leere bzw. der vermeindliche Unterhaltszahler verweigert mit Hinweis auf das Urteil die Auskunft.

Da die Frage zu dünn gestellt wurde, kann sie nicht voll beantwortet werden, da wesentliche Infos (Unterhalt tituliert, warum wird eingestellt) fehlen.

Gruß
Ingrid

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo Ingrid,

Da die Frage zu dünn gestellt wurde, kann sie nicht voll
beantwortet werden, da wesentliche Infos (Unterhalt tituliert,
warum wird eingestellt) fehlen.

also ich finde deine Antwort absolut gut und ausführlich beantwortet!
zumal du ja auf unterschiedliche Voraussetzungen eingegangen bist und jeweils die entsprechende Vorgehensweise erläutert hast.

Danke und *!

Agnes

1 „Gefällt mir“