Nacherbe, Grundbuch ändern

Hallo,

mich interessiert, wie man in diesem Fall praktisch vorgehen müsste:

Herr A stirbt und hinterlässt per notariellem Testament seiner Frau B das Haus 1 als Vorerbin mit dem namentlich benannten KinD C als Nacherbe. KinD C ist im Grundbuch als Nacherbe eingetragen. Später wird Haus 1 mit Einwilligung von C verkauft, dafür wird Haus 2 angeschafft. Bei Haus 2 wird C jedoch aufgrund eines Versehens nicht als Nacherbe eingetragen.

Nun stirbt B, bis auf das Haus völlig mittellos. Welche Dokumente müsste man nun beim Grundbuchamt vorlegen, damit das Haus auf C umgeschrieben werden kann? Da das Haus als Nacherbschaft ja NICHT zur Erbmasse von B gehört, ist da ein aktueller Erbschein, der C als Erbin von B ausweist, nicht notwendig bzw. irrelevant. Wäre es noch das gleiche Haus, würde Testament von A und Sterbeurkunde von B ausreichen. Stünde B beim neuen Haus als Nacherbe im Grundbuch, auch. So wird es jetzt etwas komplizierter - ich nehme an, man müsste zusätzlich den Verkauf des alten Hauses und den Kauf des neuen Hauses anhand der Notarverträge dokoumentieren. Die Frage ist: Genügt das?

Disclaimer: Die obligatorische „Ab zum Anwalt“-Antwort wurde hiermit bereits gegeben. Das gilt auch für die „Frag das Grundbuchamt!“- Antwort. Es geht hier um reinen Wissenserwerb, um nicht dumm zu sterben. Zudem ist es ein fiktiver Fall, dessen Anwendbarkeit auf die Realität erst überprüft werden müsste.

Gruß,
Max

Hallo,

das öffentliche Testament hat weiter Bestand soweit es hinsichtlich der Verfügungen zum Nacherbfall eindeutig ist und auch keinen Zweifel in der Person des Nacherben erkennen lässt. Der Eintritt des Nacherbfalls mit Tod es Vorerben ist eindeutig mit dessen Sterbeurkunde belegbar.

Schwierig wird es in der Tat mit dem Nachweis der Zugehörigkeit des erworbenen Hauses zum Nachlass. Der Nacherbe hat beim Verkauf des ersten Hauses mitgewirkt und die Löschung des NE-Vermerkes bewilligt.

Es ist eher eine ungewöhnliche Praxis (oder zumindest mir nicht bekannt) beim Erwerb einer Immobilie aus dem Surrogat der ersten Immobilie den Nacherbenvermerk rechtsgeschäftlich durch den Vorerben eintragen zu lassen.

Eine Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt - ohne Mitwirkung der Erben des Vorerben - sehe ich als nicht erfolgversprechend an. Der einfachste Weg wäre m. E. zunächst an die Erben des Vorerben heranzutreten und diesen gegenüber den Nachweis zu führen. Diese können dann die Übertragung auf den Nacherben bewilligen - vorausgesetzt mit den Erben des Vorerben ist zu reden… :wink:

ml.