Hallo,
mich interessiert, wie man in diesem Fall praktisch vorgehen müsste:
Herr A stirbt und hinterlässt per notariellem Testament seiner Frau B das Haus 1 als Vorerbin mit dem namentlich benannten KinD C als Nacherbe. KinD C ist im Grundbuch als Nacherbe eingetragen. Später wird Haus 1 mit Einwilligung von C verkauft, dafür wird Haus 2 angeschafft. Bei Haus 2 wird C jedoch aufgrund eines Versehens nicht als Nacherbe eingetragen.
Nun stirbt B, bis auf das Haus völlig mittellos. Welche Dokumente müsste man nun beim Grundbuchamt vorlegen, damit das Haus auf C umgeschrieben werden kann? Da das Haus als Nacherbschaft ja NICHT zur Erbmasse von B gehört, ist da ein aktueller Erbschein, der C als Erbin von B ausweist, nicht notwendig bzw. irrelevant. Wäre es noch das gleiche Haus, würde Testament von A und Sterbeurkunde von B ausreichen. Stünde B beim neuen Haus als Nacherbe im Grundbuch, auch. So wird es jetzt etwas komplizierter - ich nehme an, man müsste zusätzlich den Verkauf des alten Hauses und den Kauf des neuen Hauses anhand der Notarverträge dokoumentieren. Die Frage ist: Genügt das?
Disclaimer: Die obligatorische „Ab zum Anwalt“-Antwort wurde hiermit bereits gegeben. Das gilt auch für die „Frag das Grundbuchamt!“- Antwort. Es geht hier um reinen Wissenserwerb, um nicht dumm zu sterben. Zudem ist es ein fiktiver Fall, dessen Anwendbarkeit auf die Realität erst überprüft werden müsste.
Gruß,
Max
