eine Mutter setzt ihre drei Kinder zu gleichen Teilen als Vorerben und den einzig vorhandenen Enkel als Nacherbe für den gesamten Nachlaß ein. Dadurch wird für die Kinder die Verfügbarkeit über das Erbe, also auch über den ihnen zustehenden Pflichtteil, weitgehend eingeschränkt.
Ist dies so möglich, oder haben sie das Recht mindestens über den Pflichtteil frei verfügen zu können - z.B. Verkauf der geerbten Immobilie?
der Pflichtteil darf nicht belastet werden und muss den Pflichtteilsberechtigten zur freien Verfügung stehen. Bei der Sache mit der Vor-/Nacherbschaft kommt es zudem darauf an, ob eine befreite oder eben nicht befreite Vorerbschaft gewählt wurde. Bei der befreiten Vorerbschaft geht die Verfügungsgewalt der Vorerben recht weit. Bei unbefreiter Vorerbschaft sind die Vorerben massiv geknebelt.
Wenn es hier um ein konkretes Porblem geht, also entweder ein vernünftiges Testament erst aufgesetzt werden soll, oder das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollte man sich auf jeden Fall kurzfristig an einen spezialisierten Anwaltskollegen wenden.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]