Nacherbfolge - Darf man Wohnen bleiben?

Hallo,
nehmen wir an die Oma (X) hat ein Haus.Im Testament steht der Sohn (S) als alleinerbe. Nacherbe ist laut Testament eine Bekannte von X (B) und deren Kinder.
S erbt also das Haus und wohnt dort mit seiner Ehefrau (E) und seinen Kindern. Wenn S nun Stirbt müssen dann E und kinder ausziehen? Es ist KEIN wohnrecht o.ä. eingetragen.

Hallo,

die Verbindung von Alleinerbe und Nacherbe ist sehr seltsam. Das Vor/Nacherbe verhältnis muss auch im Testament geregelt sein ( erhaltung, verwendung usw.)
Ohne den Wortlaut des Testaments wird man da kaum was sagen können, damit also ab zum Anwalt

hth

Hallo,

die Verbindung von Alleinerbe und Nacherbe ist sehr seltsam.
Das Vor/Nacherbe verhältnis muss auch im Testament geregelt
sein ( erhaltung, verwendung usw.)
Ohne den Wortlaut des Testaments wird man da kaum was sagen
können, damit also ab zum Anwalt

gemeint ist offensichtlich (allein-)vorerbe und (mit-)nacherben.
die erhaltung/verwendung muss nicht im testament geregelt sein.

Guten Tag,

korrekt. Es geht ja auch nur um die Wohnsituation der Eherfrau mit kind. Wenn Vorerbe stirbt.

Nacherbe heisst nichts anderes als das der Nacherbe erst dann zum Erben wird,wenn der (Vor)Erbe stirbt oder bestimmte Bedingungen des Testamentes erfüllt werden,wie zum B. Heirat.
Entscheidend ist,was im Testament vom Erblasser verfügt wurde.