Hallo,
kann man als Käufer in einem Onlineshop beim Kauf z.B. eines Elektromobiles, oder Herdes eine Reparatur zuhause verlangen ?
Oder reicht es für die Erfüllung, wenn der Verkäufer die Ware kostenlos beim Kunden abholt und diese repariert zurück sendet (kostenlos).
Muss der Käufer die Ware versandfertig verpacken?
Danke für eure Hilfestellung.
kann man als Käufer in einem Onlineshop beim Kauf z.B. eines
Elektromobiles, oder Herdes eine Reparatur zuhause verlangen ?
leistungsort der nacherfüllung ist der belegenheitsort der sache. das ist der ort, an dem sich die sache üblicherweise befindet, bei einem herd also am wohnort des käufers.
daher kann die rep. der sache vor ort verlangt werden.(die unterscheidung vor ort oder mitnehmen ist mE aber unwirtschaftlich, s.u.)
ausnahme der nacherfüllungspflicht : § 439 III bgb
Oder reicht es für die Erfüllung, wenn der Verkäufer die Ware
kostenlos beim Kunden abholt und diese repariert zurück sendet
(kostenlos).
ich verstehe die unterscheidung der beiden fälle nicht ganz.
wenn der verkäufer nicht vor ort reparieren kann, weil irgendein besonderer mangel vorliegt oder keine außendienstmitarbeiter eingestellt sind, dann wird der käufer doch aus eigenem interesse zustimmen, dass der ofen abgeholt wird ?
besteht etwa die befürchtung, dass der verkäufer die sache abholt, repariert und nicht mehr zurückbringt …
Muss der Käufer die Ware versandfertig verpacken?
nein