Nacherfüllung bei OPs

Hallo zusammen,

wenn ein Patient einen chirurgischen Eingriff zur Beseitigung z.B. irgendeiner Beule am Körper vornehmen lässt und dafür einen bestimmten Geldbetrag auf den Tisch gelegt hat, und nach der OP die Beule zwar reduziert ist, jedoch klar erkennbar nach wie vor eine Beule ist: Hat der Patient ein Recht auf kostenfreie Nacherfüllung?

Schöne Grüße,

Mohamed.

hallo,

nein, das dürfte er nicht haben, da die arbeit von medizinern im allgemeinen dem dienstvertragsrecht unterliegt, nicht dem werkvertragsrecht. … sodass ein erfolg nicht geschuldet wird.

lg dev