wenn bei einem Gebrauchtfahrzeug schon beim Kauf ein Aschenbecher nicht funktioniert (was allerdings erst 3 Tage nach dem Kauf festgestellt wurde) - der Aschenbecher bleibt nicht mehr geschlossen, wenn er mal offen war - habe ich doch das Recht auf Nacherfüllung - oder?
Wenn das Gebrauchfahrzeug nun beispielsweise 100km von Wohnort des Käufers entfernt gekauft wurde - muss der Käufer auf seine Kosten das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, damit dieser den Mangel beseitigen kann?
Laut §439 Abs 2 BGB hat doch der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen.
Oder habe ich da mal wieder etwas übersehen?
normalerweise steht im Vertrag „Aschenbecher in einwandfreiem Zustand“.
Wenn das nicht der Fall ist, muss der Käufer sich mit dem Mangel
abfinden.
Gruss
Heinz
PS. Solltest Du eine seriöse Antwort erwartet haben, dann wäre
interessant zu wissen, ob der Kauf von Privat war und was allenfalls im
Kaufvertrag steht.
Ich hatte wohl vergessen zu erwähnen, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handelt und im Kaufvertrag eine 1jährige Gewährleistungsfrist vereinbart ist. Fehlen sonst noch Informationen?
ich weiß nicht so genau, ob ich Dir nun dankbar sein soll dafür, dass Du als einziger geantwortet hast, oder ob ich Deine Antworten als Beleidigung auffassen soll (im Sinne der Richtlinie „Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend!“).
Sei´s drum.
Ich bin Nichtraucher und benötige nicht unbedingt einen Aschenbecher im Auto. Es war eine rein prinzipielle Frage, von der ich ausging, dass sie im Sinne der Forums-Richtlinien gestellt war.
Von mir aus geht es auch nicht im einen Aschenbecher, sondern um eine nicht immer ordnungsgemäß funktionierende Zentralverriegelung oder Klimaanlage.