Nachfestsetzung der Einkommenssteuer

Hallo,
nehmen wir an, A hat im Jahr 2007 verteilt auf eine Zeitspanne von 3 Monaten eine Abfindung vom ehem. Arbeitgeber erhalten. A ging davon aus, das bei Auszahlung der Beträge schon eine pauschalierte Steuer erhoben wurde, sodass die Abfindung im Rahmen des Einkommenssteuerjahresausgleiches für 2007 nicht weiter angegeben wurde, zumal diese auch nirgendwo ersichtlich war.

Nun, 2 Jahre später, erhält A eine Nachfestsetzung über einen mittleren vierstelligen Betrag. Die Zahlung dieser Summe bis zum angegebenen Ziel ist utopisch. Es ist kein Vermögen vorhanden und das derzeitige Einkommen deckt gerades so die grundlegenden Lebensbedürfnisse.

Fragen:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf gutgläubigen Verbrauch zu plädieren?

Welchen Spielraum hat der „gemeine“ Sachbearbeiter im Finanzamt (oder wo könnte sich A ggf. noch hinwenden) um die Forderung vergleichsweise auf eine erträgliche Summe abzumildern?

Hallo,
nehmen wir an, A hat im Jahr 2007 verteilt auf eine Zeitspanne
von 3 Monaten eine Abfindung vom ehem. Arbeitgeber erhalten.

War die Abfindung denn nicht auf der LSt-Bescheinigung enthalten?

Fragen:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf gutgläubigen Verbrauch
zu plädieren?

Nein

Welchen Spielraum hat der „gemeine“ Sachbearbeiter im
Finanzamt

Gleich Null, wenn die Berechnung so wie sie ist korrekt ist. Kann man aber aus der Entfernung nicht so einfach sein.

(oder wo könnte sich A ggf. noch hinwenden) um die
Forderung vergleichsweise auf eine erträgliche Summe
abzumildern?

StB zur Überprüfung des Steuerbescheides.
Achtung, Einspruchsfrist beachten!

Servus,

in so einer Situation kann ein Antrag auf Stundung im Sinn einer Ratenzahlung - wenn ordentlich begründet - Aussicht auf Erfolg haben.

Die Raten vereinbart man dabei sinnvoll so, dass auf der „anderen Seite“ klar wird, dass sie schon ein bissel wehe tun, aber dass sie auf jeden Fall auch geleistet werden können.

Wenn so ein Antrag genehmigt ist, lässt sich dann nach ein paar Jahren ein Antrag auf Erlass aus Billigkeit nachschieben. Auch der muss sorgfältig begründet werden, aber es ist nicht unmöglich, über diese zwei Etappen einen Teil der Schuld am Ende loszuhaben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

StB zur Überprüfung des Steuerbescheides.

Genau.
Und am besten gleich einen, der sich auch besonders mit Stundung&Erlass auskennt.

Gruß,
Markus

Hallo,

Hallo,
nehmen wir an, A hat im Jahr 2007 verteilt auf eine Zeitspanne
von 3 Monaten eine Abfindung vom ehem. Arbeitgeber erhalten.:

hier kann es ja schon an der Zusammenballung der Einkünfte mangeln.

A ging davon aus, das bei Auszahlung der Beträge schon eine
pauschalierte Steuer erhoben wurde,:

Abfindung und Pauschalsteuer?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Und der normale Lohn? Der wird doch auch gleich vom Arbeitgeber versteuert, oder? Mit diesem Argument, müsste man diesen dann ja auch nicht angeben.

sodass die Abfindung im Rahmen des Einkommenssteuerjahresausgleiches für 2007 nicht weiter angegeben wurde,:

Die Abfindung einfach nicht angegeben?
Das geht ja fast schon in Richtung leichtfertige Steuerverkürzung!!

zumal diese auch nirgendwo ersichtlich war.:

Dem A war es doch bekannt.
Demnach wurden die Einnahmen bewußt nicht erklärt.
Hat A es halt mal versucht, Einnahmen zu verschweigen??

Nun, 2 Jahre später, erhält A eine Nachfestsetzung über einen
mittleren vierstelligen Betrag.:

Völlig zurecht!

Die Zahlung dieser Summe bis zum angegebenen Ziel ist utopisch. Es ist kein Vermögen vorhanden und das derzeitige Einkommen deckt gerade so die
grundlegenden Lebensbedürfnisse.:

Stundungsantrag und Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.

Fragen:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf gutgläubigen Verbrauch
zu plädieren?:

aufgrund der geschilderten Sachlage, A ist die Abfindung natürlich bekannt und diese wurde bewußt nicht angegeben, ist hier schon am Begriff „Gutgläubigkeit“ zu zweifeln.

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zur Steuerzahlung. Die Kenntnis aber häufig. (Baron M.A. Rothschild)

Welchen Spielraum hat der „gemeine“ Sachbearbeiter im
Finanzamt (oder wo könnte sich A ggf. noch hinwenden) um die
Forderung vergleichsweise auf eine erträgliche Summe
abzumildern?

keinen!

Gruß
Lawrence