Hallo liebe Leute,
gibt es eine gesetzliche Regelung dazu ob ein Arbeinehmer dazu verpflichtet ist seinen Nachfolger anzulernen wenn er gekündigt hat (in der Zeit wo er noch im Betrieb ist)?
Oder kann man sich ggf. auf die Stellenbeschreibung und die vertraglich geregelten Aufgaben berufen?
Ich kenne Fälle in denen die Firmen den Mitarbeitern die gekündigt haben für die Einarbeitung des Nachfolgers zusätzliches Geld gezahlt haben. Deshalb die Annahme dass das evtl. nicht selbstverständlich ist…
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und
Gruss,
Susi
Ich muss noch was ergänzen damit die Person in diesem Fall nicht als Drückeberger rüberkommt, der nur keinen Bock hat:
Mal angenommen Person A hat etwa einen Monat bevor sie lt. Vertrag verpflichtet gewesen wäre gekündigt.
Die Kündigungsfrist betrüge 3 Monate. Person A könnte ja den Chef gebeten haben sie aus Kulanz (da Person A der Firma ja quasi 4 Wochen Zeit geschenkt hat) 2 Wochen vor Ende des Kündigungsfrist gehen zu lassen, damit sie Ihre neue Arbeitsstelle früher antreten könnte.
Und der Chef könnte dies ja abgelehnt haben mit der Begründung, dass die neue Kraft, die einen Monat vor Ende des Arbeitsverhältnisses anfängt, noch eingearbeitet werden müsse.
Mit dem netten Zusatz, dass dies ja nicht an den Kollegen hängen bleiben könnte (an dieser Äußerung könnte man evtl. ablesen wie die Einstellung dieser Firma zu ihren neuen und überhaupt zu ihren Mitarbeitern sein könnte…).
Das nur noch mal kurz zur Erläuterung damit der Hintergrund der Frage etwas klarer wird.
Gruss,
Susi
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung dazu ob ein Arbeinehmer dazu
verpflichtet ist seinen Nachfolger anzulernen wenn er
gekündigt hat (in der Zeit wo er noch im Betrieb ist)?
Nein, die gibts nicht.
Oder kann man sich ggf. auf die Stellenbeschreibung und die
vertraglich geregelten Aufgaben berufen?
Was sollte das bringen? Will sich da jemand drauf berufen, dass die Einarbeitung eines Nachfolgers nicht explizit im Vertrag geregelt ist?
Ich kenne Fälle in denen die Firmen den Mitarbeitern die
gekündigt haben für die Einarbeitung des Nachfolgers
zusätzliches Geld gezahlt haben.
Dann werden diese Firmen sicher ihre Gründe dafür gehabt haben.
Deshalb die Annahme dass das
evtl. nicht selbstverständlich ist…
Nö, diese Annahme ist falsch. Der AN macht das ja innerhalb seiner Arbeitszeit (davon geh ich mal aus) und da gibts keinen Grund, dafür eine Mehrbezahlung zu verlangen.
MfG
Und der Chef könnte dies ja abgelehnt haben mit der
Begründung, dass die neue Kraft, die einen Monat vor Ende des
Arbeitsverhältnisses anfängt, noch eingearbeitet werden müsse.
Die Mühe einer Begründung dafür hätte er sich gar nicht machen brauchen, denn die Einhaltung der Kündigungsfrist ist Vertragsbestandteil. Ein einfaches ‚‚Nein, das machen wir nicht.‘‘ hätte es also auch getan.