Liebe/-r Experte/-in,
ich würde gern etwas wissen, was ich beim Googeln im BGB nicht gefunden habe.
Folgende Ausgangssituation: Person A und Sohn B schließen mit Eigentümer X einen Nutzungsvertrag über ein Grundstück ab. Jahre später stirbt A. Wenn nun der Nutzungsvertrag beendet werden soll, ist dann B alleiniger Vertragspartner von X oder daneben auch alle Geschwister C-F von B (als Erbengemeinschaft)? Sprich, wer muss den Auflösungsvertrag unterschreiben? Nur B oder B-F (und wenn so, dann B einmal oder zweimal)?
Über eine Antwort freut sich
Detlef
Hallo,
hier könnte die Seite http://www.frag-einen-anwalt.de helfen
VG
Heinz
Folgende Ausgangssituation: Person A und Sohn B schließen mit Eigentümer X einen Nutzungsvertrag über ein Grundstück ab.Jahre später stirbt A. Wenn nun der Nutzungsvertrag beendet werden soll, ist dann B alleiniger Vertragspartner von X oder
daneben auch alle Geschwister C-F von B (als
Erbengemeinschaft)? Sprich, wer muss den Auflösungsvertrag
unterschreiben? Nur B oder B-F (und wenn so, dann B einmal
oder zweimal)?
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Detlef
Hallo Detlef, das kommt möglicherweise auch auf die konkreten Formulierungen im Nutzungsvertrag an. Es dürfte jedoch üblicherweise so sein: wenn jemand verstirbt, gibt es Rechtsnachfolger (Erben) Diese treten alle die Rechtsnachfolge an… also müssen sie auch alle Verträge (wie z.B. Mietvertrag etc.) gemeinsam kündigen. Bei mehreren Rechtsnafolgern hat meist einer Vollmacht der anderen und handelt dann auch in deren Auftrag. Gruß andre