Mit einem Waldkauf wurde eine Dienstbarkeitsbewilligung übernommen (Überleitung 60 KV-Starkstrom, Aufstellung eines entspr.Gittermastes). Eintrag ins Grundbuch 1968. Finanziell entgolten wurde lediglich der Waldertragsverlust (einmalig gem. Gutachten) für unbestimmte Zeit. Frage: Läßt sich hier eine Nachfordrung stellen für nicht entgoltene Leistungen, wie Überspannung einer forstlichen Betriebsfläche, Errichtung eines Mastes auf einer forstlichen Betriebsfläche, Entgelt für die Dienstbarkeit, Regelung der Wiederaufforstung nach Einstellung der Überleitung sowie Rekultivierung des Baugrunds?
wurde ein 2. Mast auf dem Grundstück aufgebaut ?
Wenn sich an der ursprünglichen Situation nichts geändert hat und die Dienstbarkeit so besteht, wie 1968 vereinbart, dann kann man keine Nachforderungen stellen - genau dazu ist nämlich ein Vertrag da, dass nicht eine der Parteien plötzlich einen ‚Nachschlag‘ will.